k'24 – Ausschreibung: Erläuterungen

Preisvergabe - Zuerkennung eines Preises

Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung), oder bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich bzw. das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt. 

Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.

Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise.  

Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel digitale und schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet.

Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstlerinnen und Künstler oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und/oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.


Architektur

Der Kulturpreis in der Sparte Architektur zeichnet die besten Bauten in Niederösterreich aus. In Anerkennung einer besonders vorbildlichen Auseinandersetzung im Bereich der Baukultur des Landes werden neben den Bauwerken und den Planungsprozessen, die orts- und landschaftsplanerischen Leistungen für Niederösterreich hervorgehoben. Das Augenmerk wird bei den Einreichungen auf eine architektonisch meisterhafte Ausarbeitung des baukünstlerischen Raums, seiner Beziehung zur gebauten Umwelt und seiner Funktion gelegt. Ein Kriterium in der Jurierung ist die Verwendung und Verarbeitung zeitgemäßer Baustoffe, die sinnvolle Energieverwendung als auch die Berücksichtigung des Umweltschutzes und Fragen zu der Mobilität.

Einzureichen sind ein Datenblatt mit Angaben zur Adresse, Architektur, Bauherrschaft, Tragwerksplanung, örtlicher Bauaufsicht, Funktion, baulicher Maßnahme, Zeitraum (Planung und Ausführung), Grundstücksfläche, Bebaute Fläche, Bruttogeschoss-/Nutzfläche, Baukosten, Materialwahl, Energiesysteme, Energiebedarf sowie Bilder Pläne. Bei postalischer Einreichung wird um eine einfache Ausfertigung erbeten.

Bildende Kunst

Einzureichen sind eine ausführliche Biografie, die den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeit (gutes Bildmaterial und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie – falls vorhanden – Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Aus Platz- und Sicherheitsgründen können wir keine Originalwerke entgegennehmen.

Film

Bewerben können sich alle künstlerisch tätigen Filmschaffenden mit Niederösterreich-Bezug mit bereits fertig gestellten Langfilmen (Spiel- und Dokumentarfilme, die in den letzten 5 Jahren entstanden sind).

Die Bewerbung erfolgt online über die Website des Landes Niederösterreich. Zur Beurteilung der künstlerischen Einzelleistungen sind eine Beschreibung des Projektes, Ansichts-Links, Regiestatement, Biographie und Filmographie, Liste absolvierter Festivals und Preise sowie vorhandenes Pressematerial hochzuladen.

Literatur

Die Einreichungen im Bereich Literatur werden in allen Gattungen (Lyrik, Prosa, Drama, Essay) berücksichtigt. Eingereicht werden kann entweder ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk (das jedoch nicht im Eigenverlag oder einem Selbstzahlerverlag erschienen sein darf) oder das Manuskript eines noch nicht veröffentlichten Textes. Im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas ist eine Skizzierung der Idee beizulegen, der Text in folgendem Umfang:

  • Prosa/Drama/Essay: mindestens 30, maximal 45 Seiten der in Arbeit befindlichen Projekte, Formatierung und Schriftgröße ist selbst zu wählen.
  • Lyrik: mindestens 20, maximal 40 Gedichte

Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.), das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht. 

Musik

Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen, Komponistinnen und Komponisten, Interpretinnen und Interpreten als auch Konzertveranstalter und Programmverantwortliche. Kompositionen können als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken) eingereicht werden.  

Für die Beurteilung der künstlerischen Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Interpretation als Musikerin oder Musiker, Sängerin oder Sänger oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. 

Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.

Erwachsenenbildung

Es können Einzelwerke und durchgeführte Projekte eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und/oder auf Vernetzungstätigkeit in den Themenfeldern der Sparte liegt. Die Einreichung soll auch einen Einblick über das weitere Wirken der Autorin bzw. des Autorin oder der Projektgruppe ermöglichen. Einzureichen ist in digitaler und schriftlicher Form mit einem Manuskript, einer Projektdokumentation oder einer gedruckten Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD oder eines anderen gängigen Speichermediums.

Sonderpreis 2024 – Kultur und Regeneration

Kunst und Kultur sind wesentliche Ressourcen, um einen innovativen Umgang mit den Herausforderungen der Gegenwart und vor allem jener der Zukunft zu gewinnen. Insbesondere die derzeitige Klimakrise zeigt die Verletzlichkeit unseres Gesellschaftssystems auf. Für den Sonderpreis 2024 werden daher Projekte und Initiativen gesucht, die – mit Mitteln von Kunst und Kultur in allen Ausprägungen – die Potenziale und die Wege zu einer Regeneration unserer Erde aufzeigen. Es geht darum, über die viel strapazierte Nachhaltigkeit hinaus darzulegen, wie unserer Lebenswelt ein „Mehr“ zurückgegeben werden kann, als ihr zuvor entnommen wurde. Eine Umsetzung des eingereichten Projekts oder der Initiative muss zumindest in wesentlichen Teilen erfolgt sein.

Bewerben können sich Einzelpersonen, aber auch Gruppen, Initiativen, Vereine etc. mit eigenen, klar definierten künstlerischen bzw. kulturellen Veranstaltungen, Aktivitäten und Arbeiten mit Bezug zu „Kultur und Regeneration“. Es werden Personen oder Personengruppen ausgezeichnet, deren Tätigkeit einen klaren Niederösterreich-Bezug aufweist oder die sich in Niederösterreich entfaltet (hat).

Einzureichen ist in digitaler Form eine Projektdokumentation (inklusive Fotos, Videos und/oder links zu Webseiten) oder eine Publikation der preiswürdigen Tätigkeit oder des konkreten preiswürdigen Projekts.

Volkskultur und Kulturinitiativen

Der Niederösterreichische Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen dient der Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im Bereich der kulturellen Praxis im soziokulturellen Handeln in den Feldern Volkskultur und Kulturinitiativen/kulturelle Regionalisierung. Die Bewerbung für den Niederösterreichischen Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen erfolgt durch schriftliche Darstellung der auszuzeichnenden Leistungen und Projekte bzw. des auszuzeichnenden Wirkens. Die schriftliche Darstellung ist durch entsprechende Materialien in Form von Publikationen, Tonträgern, Filmen, Datenträgern, Plakaten, Prospekten, Pressemappen u. ä. zu dokumentieren.


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Letzte Änderung dieser Seite: 25.3.2024
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