Kulturpreise des Landes Niederösterreich 2024: K’24 - Ausschreibung
Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 6.000 sowie ein Würdigungspreis zu € 13.000 verliehen.
Einreicherin oder Einreicher kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z. B. Verein) sein.
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes einer Künstlerin oder eines Künstlers oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung
Die Kulturpreise werden in unterschiedlichen Sparten vergeben, im Jahr 2024 sind das:
- Architektur
- Bildende Kunst
- Film
- Literatur
- Musik
- Erwachsenenbildung
- Sonderpreis 2024 – Kultur und Regeneration
- Volkskultur und Kulturinitiativen
Die Kulturpreise werden von der Niederösterreichischen Landesregierung auf Vorschlag der jeweiligen Fachbeiräte zuerkannt. Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises finden Sie hier:
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises
Bitte beachten Sie die Einreichfrist. Diese beginnt am 04. März 2024 und endet am 05. April 2024. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Abgabe der Einreichunterlagen möglich.
Bitte füllen Sie das beiliegende e-Formular aus und folgen Sie den Anweisungen im Formular, um Ihre Unterlagen einzureichen.
Zusätzlich zu den Unterlagen ersuchen wir beiliegendes Formular zur Kulturpreis-Einreichung auszufüllen.
- Für jede Einreichung sind Online-Einreichformular und Lebenslauf auszufüllen.
- Letztmöglicher Tag der Einreichung ist der 05. April 2024 – 24:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis, dass spätere Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden können.
- Mit der Einreichung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihrer Einreichung und der diesbezüglichen Datenverwendung einverstanden und erklären über die dafür erforderlichen Urheberrechte zu verfügen.
Einhaltung von Urheberrechten
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Schöpferinnen und Schöpfer der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheberin oder Urheber im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises die Preisträgerin oder der Preisträger, das preisgekrönte Werk und die Höhe des Kulturpreises im jährlich erscheinenden „Kulturbericht der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung“ veröffentlicht werden.
Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises das Land Niederösterreich die Daten der Preisträgerin oder des Preisträgers, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, verwenden darf.
Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, den Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind im Internet unter www.noe.gv.at/datenschutz abrufbar.
Die Bewerberinnen oder Bewerber sind im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises mit der etwaigen Veröffentlichung Ihres Werkes (mit Angabe Ihres Namens) auf den sozialen Kanälen des Landes NÖ sowie auf der Landeshomepage einverstanden.
Die Bewerberinnen oder Bewerber erklären, dass die eingereichten oder dokumentierten Werke keinen Eingriff in Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter bewirkt und Sie das Land NÖ diesbezüglich schad- und klaglos halten.
Dem Land NÖ als Auftraggeber wird das Werknutzungsrecht dahingehend eingeräumt, dass der Auftraggeber das Recht hat, das Werk im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises auch ohne Mitwirkung oder Zustimmung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers zu verwerten und zu veröffentlichen, wobei eine rein kommerzielle Verwertung ausgeschlossen wird.
Sollte es sich bei dem übermittelten Werk um eine Komposition o. ä. handeln, sieht sich das Land NÖ (als Auftraggeber) bei einer etwaigen Veröffentlichung im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises von der Zahlung AKM-pflichtiger Tantiemen befreit.
Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung, die hier nicht beantwortet werden konnten, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 02742/9005/17010 zur Verfügung.
Bei fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstelle.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kulturpreise des Landes Niederösterreich
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: kulturpreis@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-17010 oder 13034
Fax: 02742/9005-13029
DVR: 0059986