Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.11.2025 )
Mesonic Services GmbH, KG Mauerbach
Die Mesonic Services GmbH hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für  
die Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch  
• die Erweiterung des im Nordwesten der Betriebsanlage befindlichen SPA-
Bereiches durch  
o die Errichtung und den Betrieb eines Ruhebereiches und eines 
Außenpools nördlich der Waldsauna   
o die Erweiterung und Anbindung an den bestehenden Gang des 
Wellnessbereichs im Erdgeschoß,   
o den Neubau der zugehörigen Technikzentrale und eines Lagers im 
Erdgeschoß  
• sowie die Errichtung und den Betrieb von Balkonen 
o an der Westseite des westlichen Traktes und 
o an der Nordost- und Nordwestseite des östlichen Traktes, 
im Standort 3001 Mauerbach, Hauptstraße 157-159, KG Mauerbach, Grst.Nr. 59/3,  
angesucht. 
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten beraumt hierüber eine gewerbebehördliche 
Verhandlung für Donnerstag, den 27.11.2025 an. 
Treffpunkt: 09:00 Uhr auf der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, Zi. 108
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
 - Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
 - Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
 - Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
 - Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
 - Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten erhoben werden.
 - In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten einsehen.
 - Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Sankt Pölten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
 
Weiterführende Informationen
Tel: +43 2742 9025
3100 St. Pölten, Am Bischofteich 1
