Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 04.12.2025 )
Blaimauer Thomas, KG Großhollenstein
Herr Thomas Blaimauer, wohnhaft in 3345 Göstling an der Ybbs, Göstling 119, hat mit Schreiben vom 28.09.2025, ha. eingelangt am 01.10.2025, unter Vorlage von Projektunterlagen, erstellt von der IKW Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur ZT-GmbH, 3300 Amstetten, datiert mit 26.09.2025, Projekt-Nr. 24-214-BLT, um die Erteilung der nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für den Betrieb einer auf dem Grundstück Nr. 168/8, KG Großhollenstein, seit Jahrzehnten bestehenden Fischteichanlage, bestehend aus 2 Becken (Becken 1: Wasserfläche ca. 400 m², L: 40 m, B: 10 m, mittlere Tiefe: ca. 1 m; Becken 2: Wasserfläche ca. 25 m², L: 4,5 m, B: 5,5 m, mittlere Tiefe: ca. 0,8 m) angesucht.
Die Speisung der Fischteichanlage im Ausmaß von 15,7 l/s erfolgt aus dem Überwasser eines konstant fließenden Brunnens sowie einer am Berghang entspringenden Quelle.
Beide Zuläufe werden mittels Verrohrung unterhalb der B 31 durchgeleitet. Die Ableitung erfolgt über das Becken 2 in den Wiesgraben (Eigentümerin: Gemeinde Hollenstein/Y., Öffentliches Gut).
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 04.12.2025, um 9.00 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt Hollenstein an der Ybbs, Walcherbauer 2, 3343 Hollenstein an der Ybbs (Sitzungssaal)
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
