Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 22.10.2025 )
Isik Damla, 2100 Leobendorf
Herr Isik Damla hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errich-tung und den Betrieb eines Foodtrucks im Standort 2100 Leobendorf, Hammerschmied Straße 12, angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg beraumt hierüber eine Augenscheinverhand-lung für
Mittwoch, den 05. November 2025
an.
Treffpunkt: 13:30 Uhr an Ort und Stelle
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Weiterführende Informationen
Bezirkshauptmannschaft KorneuburgE-Mail: post.bhko@noel.gv.at
Tel: (0 22 62) 9025, Fax: (0 22 62) 9025-29000
2100 Korneuburg, Bankmannring 5
Tel: (0 22 62) 9025, Fax: (0 22 62) 9025-29000
2100 Korneuburg, Bankmannring 5
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019