Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 12.11.2025 )
Dorfinger KG, KG Untersiebenbrunn, Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen (am 12.11.2025)
Die Dorfinger KG hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Betriebsanlage im Standort 2284 Untersiebenbrunn, Betriebsstraße 14, KG Untersiebenbrunn, Grst.Nr. 382/45, durch folgendes Vorhaben, dass das Emissionsverhalten zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflusst, angezeigt:
1. Zwischen Achse R19 - TI 9 wird eine weiter Boxermaschine (automatisches aufklappen von Kunststoff-Gitterboxen) aufgestellt.
2. Zwischen Achse Z15 und Z16 wird eine Netzwickelmaschine aufgestellt.
3. Zwischen Achse A 12 und C 16 wird die Verpackungslinie 1-3 für ungewaschene Produkte erweitert und umgebaut. Diese Erweiterung setzt sich in Halle B fort.
4. Achse Al 3/ 14 wird ein Absauggerät (Umluft) Marke Felder RL200 aufgestellt.
5. Achse B13 wurde eine Absaugung über Dach der Folienschweißung installiert.
6. In Achse Gl 4 wurde die Lage der Meisterkabine geringfügig verschoben.
7. Zwischen Achse Gl 3 und Hl 7 wird die Verpackungslinie 2 errichtet.
8. Achse F/G13 wird ein Absauggerät (Umluft) Marke Felder RL350 aufgestellt.
9. Achse F-Zl 2 wurden im Plan die Lagen div. Schaltschränke richtiggestellt.
10. Achse S13-ZI6: Die Verpackungslinie 7 wurde angepasst Verpackungslinien 8 & 9 kommen neu hinzu.
11. Achse TI 4 wurde eine Absaugung über Dach der Folienschweißung installiert.
12. Achse BB 8-9 / CC 8-9 wird ein Sektionaltor eingebaut.
13. Achse BB 15-18 wird eine Zwischenebene eingebaut.
14. Achse CI 2 wird ein Absauggerät (Umluft) Marke Felder RL200 aufgestellt.
15. Achse D13 wird eine Netzwickelmaschine aufgestellt.
16. Zwischen Achse A10 und El 2 wird die Verpackungslinie LV1 installiert, die sich in Halle A (Pkt.3) fortsetzt.
17. Die Zugangstreppe bei Achse A10 zu den Ventilatoren wird durch eine Aufstiegsleiter in Achse A9/10 ersetzt.
18. Die Lage der Staplerladeplätze wurde geändert.
19. In Achse H/J2 wird ein Abfallbunker für Erde und Steine errichtet.
20. Achse G 14-15 Stahlbühne inkl. Treppenaufstieg aus Achse HJ 14-15 wurde verlängert
21. Achse CI 2 wird ein Absauggerät (Umluft) Marke Felder RL160 aufgestellt.
22. Achse CC 9-1 1 wird ein Luftvorhang (Umluft) Marke LWTTyp LWA Grand FLG 130 montiert.
23. Obergeschoß Achse G 12-13 / Y 12-13 wird eine Gitterzaunabtrennung erstellt.
24. Obergeschoß Achse XZ 13-14 Stahlbühne verlängert.
25. Für die Staplerladestation in Achse 17 / A-C südlich des Bürogebäudes wurden entgegen der ursprünglichen Bewilligung keine Entlüftungen mehr errichtet, da diese auf Grund der verwendeten Batterie- und Ladetechnologie nicht mehr erforderlich sind.
Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 12.11.2025, statt.
Treffpunkt: 08.30 Uhr, an Ort und Stelle
Hinweis:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Nachbarn nur Parteienstellung bezüglich der Wahl des Anzeigeverfahrens für die Änderung der Betriebsanlage zukommt und die Wahl des Verfahrens einziger Gegenstand dieser mündlichen Verhandlung ist.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 82) 9025, Fax: (0 22 82) 9025-24000
2230 Gänserndorf, Johann-Marschall-Straße 19