Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.04.2025 )
Euro-TV-Production Gesellschaft m.b.H., KG St. Veit an der Gölsen
Die Euro-TV-Production Gesellschaft m.b.H. hat der Bezirkshauptmannschaft Lilien-feld nachstehende Änderungen betreffend die bestehende gewerbliche Betriebs-anlage in 3161 St. Veit/Gölsen, Gölsentalstraße 61, angezeigt:
- Errichtung eines Betriebsgebäudes zur Unterbringung eines Studiobereichs mit Regie- und Editplätzen samt
Empfangs- und Wartebereich sowie einer Lagerhalle und eines Kleinteilelagers
- Demontage der bestehenden Tankstellen-Überdachung
- Vornahme von Niveauveränderungen und Errichtung von Sickeranlagen
Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 09.04.2025, statt.
Treffpunkt: ca. 08:30 Uhr an Ort und Stelle
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 27 62) 9025, Fax: (0 27 62) 9025-31000
3180 Lilienfeld, Am Anger 2