Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.04.2025 )
Kfz Brandstetter GmbH, KG 14105
Die Kfz Brandstetter GmbH, gewerbebehördlichen Genehmigung für diverse Änderungen an der bestehenden Betriebsanlage, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb einer freistehenden Motorradwerkstatt in
Containerbauweise, die Errichtung bzw. die Abänderung von PKW-Stellplätzen, die Abänderung im Bereich der bestehenden Anlieferung sowie die Erweiterung in Richtung Westen beim Hauptgebäude, die Errichtung und den Betrieb einer Lagergalerie innerhalb der bestehenden Anlieferung im Hauptgebäude, die Errichtung und den Betrieb von Reifenlagercontainern im nördlichen Grundstücksbereich zur Lagerung von Kundenreifen, die Errichtung einer Einfriedung um den bestehenden Aufstellbereich der Wertstoffcontainer, die Errichtung und den Betrieb eines Lagercontainers an der nördlichen Außenwand des Hauptgebäudes, die Richtigstellung der geänderten Ausführung der (Feuerschutz-)Türen sowie der inneren Raumaufteilung im Hauptgebäude und die Errichtung und den Betrieb einer Schrankenanlage bei der bestehenden Zufahrt im Standort 3661 Artstetten-Pöbring, Betriebsstraße 1, Grst.Nr. 400/1, KG 14105 Artstetten, Gemeinde Artstetten-Pöbring am Mittwoch, den 09.04.2025 um 13:00 Uhr an Ort und Stelle.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 2752) 9025, Fax: (0 2752) 9025-32000
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a