Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 23.04.2025 )
Döldl Gerhard, Geländeanhebung im rechtsufrigen 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich des Gscheinzbaches, KG Straß
Herr Gerhard Döldl hat unter Projektsvorlage um wasserrechtliche Bewilligung für die
Herstellung einer Anschüttung im rechtsufrigen 30-jährlichen Hochwasserabflussbereich
des Gscheinzbaches auf den Grundstücken Nr. 2980 und Nr. 2983/1, beide KG Straß,
angesucht.
Im westlichen Teil soll das Gelände auf einer Fläche von ca. 1.625 m² um bis zu 0,8 m
erhöht werden, das Niveau soll über dem Wasserspiegel bei HQ100 zwischen 242,10 müA
im Bereich der nördlichen Böschungsoberkante und 241,85 müA im südlichen Bereich
liegen. Das Volumen der Anschüttung beträgt ca. 670 m³. Die Böschungen sollen mit einer
Neigung von 1:2 oder flacher ausgeführt werden.
Als Ausgleich für den Retentionsraumverlust durch die Anschüttung soll das Gelände
im verbleibenden Teil der Grundstücke Nr. 2980 und Nr. 2983/1, beide KG Straß, um bis
zu ca. 30 cm abgesenkt werden. Die Absenkung verläuft vom Grundstück Nr. 2980,
KG Straß, mit einer Höhe von 241,25 müA bis zum Bestand auf Grundstück Nr. 2983/1,
KG Straß, auf eine Höhe von 241,15 müA. Das Aushubvolumen beträgt etwa 220 m³.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Krems
aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Krems eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für
Mittwoch, den 23. April 2025 um 14.00 Uhr
Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Straß im Straßertale, 3491 Straß im Straßertale, Marktplatz 18
an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 27 32) 9025, Fax: (0 27 32) 9025-30000
3500 Krems an der Donau, Drinkweldergasse 15