Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.03.2025 )
Schindler Reinhard, KG Münchendorf
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 05.08.2013, Zahl MDW2-WA-04346/002 wurde Herrn Reinhard Schindler zuletzt die wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser zur Feldberegnung im Ausmaß von 53 m³/h bzw. 540 m³/d bei einer max. Jahresmenge von 23.100 m³/a Gesamtfläche 41,64 ha erteilt. Herr Florian Schindler hat nunmehr fristgerecht um Wiederverleihung des gegenständlichen Wasserbenutzungsrechtes zur Entnahme von Grundwasser aus den oben angeführten Brunnen zur Feldberegnung angesucht. Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling
aufliegenden Projekt hervor. Die Bezirkshauptmannschaft Mödling beraumt hierüber eine mündliche kommissionelle
Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 27.03.2025 um 08:30 Uhr
Treffpunkt: Gemeindeamt Münchendorf, Trumauerstraße 1, 2482 Münchendorf an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Mödling Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 22 36) 9025, Fax: (0 22 36) 9025-34000
2340 Mödling, Bahnstraße 2