Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 26.03.2025 )
Stadtgemeinde Pöchlarn, 3380 Pöchlarn
Stadtgemeinde Pöchlarn, gewerbebehördliche Genehmigungsverhandlung für die Änderung des bestehenden Freibades durch Umbau der Freibadanlage zu einem Kleinbadeteich (Naturschwimmbad) samt technischer Einrichtungen und Neugestaltung der Freiflächen, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb eines Naturbadeteiches mit Schwimmerbereich, Nichtschwimmerbereich mit Treppenzugang, Holzsprungturm und Federbrett, den Umbau des Bestandsgebäudes, die Errichtung von Wurfsteinmauern, Geländeanschüttungen, die Abtragung zur Neugestaltung der Außenanlagen samt Errichtung eines Beach-Volleyballplatzes und Kinderspielplatzes und die Errichtung von zusätzlichen KFZ-Stellplätzen am Standort 3380 Pöchlarn, Rechenstraße 9, Grst. Nr. 736/1 und 257/20, KG Brunn, Stadtgemeinde Pöchlarn, am Mittwoch, den 26.03.2025 um13:30 Uhr an Ort und Stelle.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Melk einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Melk Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 2752) 9025, Fax: (0 2752) 9025-32000
3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a