Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 12.03.2025 )
Geyer Philipp, KG Hobersdorf
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 20.01.2020, MIW2-WA-1148/002, wurde Herrn Philipp Geyer die wasserrechtliche Bewilligung für
1. die Grundwasserentnahme aus einem Brunnen (Brunnen 1) auf dem Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, für die Frostberegnung von Obstbäumen auf dem Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, im Ausmaß von 6 ha, wobei das Maß der Wasserbenutzung mit 50 l/s bzw. 18 m³/h bzw. 432 m³/d bzw. 10.000 m³/a, beträgt und das Wasser zunächst in den Speicherteich auf Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, mit einem Volumen von 10.000 m³ gepumpt wird (siehe Punkt 2.), und
2. den Betrieb eines mit Folie abgedichteten Teiches auf dem Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, mit einer Fläche von 2.500 m² für die Speicherung des aus dem Brunnen 1 auf dem Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, geförderten Wassers,
erteilt.
Weiters wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 07.06.2013, MIW2-WA-04155/002, Herrn Leopold Geyer, die wasserrechtliche Bewilligung für die
1. Grundwasserentnahme aus einem Brunnen auf dem Grundstück Nr. 1135, KG Hobersdorf, zur Tropfbewässerung von Obstkulturen, Grundstücke Nr. 1134 und 1135, beide KG Hobersdorf, mit einer Entnahmemenge von 2 l/s bzw. 7,2 m³/h bzw. 56 m³/d bzw. 1.344 m³/a,
2. Entnahme von Wasser aus der Zaya, Grundstück Nr. 987/3, KG Hobersdorf, auf Höhe des Grundstückes Nr. 1135, KG Hobersdorf, zur Frostberegnung von Obstkulturen, Grundstücke Nr. 1134 und 1135, beide KG Hobersdorf, mit einer Entnahmemenge von 33 l/s bzw. bzw. 118,8 m³/h bzw. 1.188 m³/d bzw. 5.940 m³/a,
3. Entnahme von Wasser aus der Zaya, Grundstück Nr. 987/3, KG Hobersdorf, auf Höhe des Grundstückes Nr. 1141, KG Hobersdorf, für die Befüllung eines bestehenden Speicherteiches (für die Frostberegnung) auf Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, mit einer Entnahmemenge von 33 l/s bzw. 118,8 m³/h, bzw. 1.188 m³/d bzw. 2.200 m³/a und
4. Grundwasserentnahme aus einem Brunnen auf dem Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, für die Befüllung eines bestehenden Speicherteiches (für die Frostberegnung) auf dem Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, im Ausmaß von 1,5 l/s bzw. 5,4 m³/h bzw. 54 m³/d bzw. 6.000 m³/a,
erteilt.
Nunmehr hat Herr Philipp Geyer um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus Brunnen 1, auf Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, zur Tropfberegnung einer Obstplantage auf den Grundstücken Nr. 1141, 1143 und 1135, alle KG Hobersdorf und für die Grundwasserentnahme aus Brunnen 2, auf Grundstück Nr. 1141, KG Hobersdorf, zur Befüllung eines bestehenden Speicherteiches und zur Nutzung für zwei Nächte Frostberegnung angesucht.
Die vorläufige Überprüfung durch den wasserbautechnischen Amtssachverständigen hat ergeben, dass das Vorhaben den durch das Wasserrechtsgesetz 1959 geschützten öffentlichen Interessen grundsätzlich entspricht und die seinerzeitigen Projektunterlagen für eine endgültige Beurteilung ausreichen.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Mistelbach eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für
Mittwoch, den 12. März 2025 um 15:00 Uhr
Treffpunkt: Gemeindeamt Wilfersdorf
an.
Hinweise
- Lassen sich Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach oder während der Verhandlung vorgebracht werden, widrigenfalls die Parteistellung verloren geht.
Zur Verhandlung werden
- der Antragsteller,
- die Eigentümer jener Grundstücke, die durch die geplanten Anlagen oder durch Zwangsrechte in Anspruch genommen werden sowie
- jene im Wasserbuch eingetragenen Wasserberechtigten und Fischereiberechtigten, in deren Rechte durch das Vorhaben eingegriffe
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 25 72) 9025, Fax: (0 25 72) 9025-33000
2130 Mistelbach, Hauptplatz 4-5