Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 25.02.2025 )
MABA Fertigteilindustrie GmbH, KG Wöllersdorf
Die MABA Fertigteilindustrie GmbH hat die Änderung der gewerbebehördlich genehmigten und bestehenden Betriebsanlage im Standort 2752 Wöllersdorf, Kirchdorfer Platz 1, Gemeinde Wöllersdorf-Steinabrückl, durch
? Zl. WBW2-BA-04149/030
Erweiterung des Portalkrans nördlich der Produktionshalle 1, Befestigung von Lagerflächen und Anpassung der Geländehöhen
? WBW2-BA-04149/032
Erweiterung Halle 3 durch Zu- und Umbau
? WBW2-BA-04149/033
Änderung der Fluchtwege bzw. Manipulationsflächen, der Fluchtwegbeleuchtung, sowie der Aufstellflächen der Schalungen zur Erzeugung der Betonfertigteile für den WSKE, Ergänzung eines 10t Brückenkrans, sowie Verschließen der bestehenden Pressrohrgrube in Halle 26
angezeigt.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 26 22) 9025, Fax: (0 26 22) 9025-41000
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33