Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 04.02.2025 )

Glock Gesellschaft m.b.H., KG Deutsch Wagram

Die Glock Gesellschaft m.b.H. hat die Abänderung der Betriebsanlage zur Erzeu-
gung von Produkten aus Kunststoff, Metall und Holz (Waffengewerbe) im Standort
2232 Deutsch Wagram, Gaston Glock-Platz 1, KG Deutsch-Wagram, Grst.Nr. 1915
durch Errichtung und Betrieb einer Laserschweißmaschine für das Laserschweißen von Metallverbindungen sowie das Auftragsschweißen von metallischen Werkstücken in der Halle1 angezeigt.

Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am

Dienstag, den 04. Februar 2025, statt.

Treffpunkt: 08:00 Uhr, Zi. 124 der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf, 2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1

Hinweis
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Nachbarn nur Parteienstellung bezüglich der Wahl des Anzeigeverfahrens für die Änderung der Betriebsanlage zukommt und die Wahl des Verfahrens einziger Gegenstand dieser mündlichen Verhandlung ist.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft GänserndorfE-Mail: post.bhgf@noel.gv.at
Tel: (0 22 82) 9025, Fax: (0 22 82) 9025-24000
2230 Gänserndorf, Schönkirchner Straße 1
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
© 2025 Amt der NÖ Landesregierung