Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 18.09.2024 )

Sell Gastro GmbH, KG Neunkirchen

Die Sell Gastro GmbH hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die "Änderung der Betriebsanlage durch Änderung der Heizung (Infrarotstrahler, Gasheizung) sowie verschiedene Maßnahmen",
im Standort 2620 Neunkirchen, Föhrenwaldstraße 31, KG Neunkirchen, Grst.Nr. 519/6, Gemeinde Neunkirchen, angesucht. Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen beraumt im vereinfachten Verfahren hierüber
eine Augenscheinverhandlung für Mittwoch, den 18.09.2024 an.
Treffpunkt: 14.00 Uhr an Ort und Stelle

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft NeunkirchenE-Mail: post.bhnk@noel.gv.at
Tel: (0 26 35) 9025, Fax: (0 26 35) 9025-35000
2620 Neunkirchen, Peischingerstraße 17
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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