ESF+ Call aus Niederösterreich: Handwerk bringt Zukunft

Das Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Arbeitsmarkt, als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des Europäischen Sozialfonds und nationaler Kofinanzierungspartner lädt interessierte Förderungswerberinnen und Förderungswerber ein, einen Förderungsantrag zur Durchführung von “Handwerk bringt Zukunft” einzureichen.

Der gegenständliche Call "Handwerk bringt Zukunft" zielt darauf ab, arbeitslose Personen durch Qualifizierung und Beschäftigung schrittweise an den Ausbildungs-, Lehr- und Arbeitsmarkt heranzuführen.

Die Projektphasen unterteilen sich in Clearing, Qualifizierung und Beschäftigung. Die teilnehmenden Personen erhalten begleitend sozialpädagogische Betreuung und Beratung, Vermittlungsunterstützung sowie Nachbetreuung nach Ausstieg aus dem Projekt. Des weiteren soll den teilnehmenden Personen bereits im Zuge des Clearings die Möglichkeit eines max. 1 wöchigen Praktikums geboten werden. 

Die Beschäftigungsphase erfolgt unter den Rahmenbedingungen eines sozialökonomischen Betriebs. Die Projektträgerin / der Projektträger operiert unter Marktbedingungen und hat aber den sozialen Auftrag, vor allem Personen mit eingeschränkter Produktivität bei der Wiedererlangung jener Fähigkeiten zu unterstützen, die Einstiegsvoraussetzungen in den regulären Arbeits- und Ausbildungsmarkt sind. 

Die Zielgruppe umfasst arbeitslose Personen ab 18 Jahre mit Wohnsitz in Niederösterreich, insbesondere folgende Zielgruppen:

- arbeitslose, langzeitarbeitslose Personen

- arbeitslose Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Die maximale Verweildauer der teilnehmenden Personen im Projekt beträgt 12 Monate.

Der inhaltliche Schwerpunkt des Projektes liegt im Elektrobereich mit Fokus auf die Wiederverwertung/Wiederaufbereitung von Weißwaren (u.a. Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Herd) unter Einbezug der ökologischen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.

Standort des Projektes ist die Region Niederösterreich-Süd (Wahl eines Standortes im Bezirk Wiener Neustadt oder Neunkirchen). 

Förderzeitraum: 01.10.2024 – 30.09.2028 mit Verlängerungsoption

Einreichfrist: 25.06.2024 – 04.08.2024 

Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank IDEA, über diese Datenbank sind auch alle relevanten Dokumente für den Projektantrag downloadbar.

Weitere Infos finden Sie auf der ESF-Homepage der Verwaltungsbehörde unter: ESF Förderungen und Vergaben.


Frage:

„Auf Seite 19 der Leistungsbeschreibung sind die Mindestvoraussetzungen für Trainerinnen bzw. Trainer für Beschäftigung und Qualifizierung wie folgt beschrieben: 
„abgeschlossene pädagogische Ausbildung ………Diese Ausbildung kann auch bis 31.03.2025 nachgereicht werden“
Wann ist eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung nachzuweisen, wenn der Personaleinsatz später (Projektaufbau) bzw. im Projektverlauf auf Grund eines Personalausfalls stattfindet? 
Kann davon ausgegangen werden, dass spätestens nach 6 Monate nach Einsatz eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung nachgewiesen werden muss?“

 

Antwort:

Grundsätzlich gilt, dass geeignetes Personal bei Projektbeginn vorhanden sein muss/eingereicht werden muss, da das eingesetzte Personal zu den Bewertungskriterien zählt. Eine Erleichterung besteht lediglich zu Projektbeginn insofern, dass die pädagogische Ausbildung bis zum 31.03.2025 nachgewiesen/nachgereicht werden kann. Sollte allerdings ein Personalwechsel während der Laufzeit erfolgen, muss ein adäquater/gleichwertiger Ersatz inkl. der päd. Ausbildung gefunden und vor Einsatz genehmigt werden. Dies wird weiterführend in den Förderverträgen geregelt. 


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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt
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Letzte Änderung dieser Seite: 4.7.2024
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