NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds – Vertragsunterlagen
Rechtliche Grundlagen und integrierende Vertragsbestandteile
Die Förderung von Vorhaben durch den NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds erfolgt auf Basis folgender Grundlagen in der jeweils zum Bewilligungszeitpunkt geltenden Fassung, diese sind integrierende Bestandteile der Förderverträge.
Allgemeine Richtlinie für NÖ Förderungen im Bereich Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Programmdokumente der jeweiligen Förderprogramme:
- Investitionsförderung Qualität Gewerbe
- Investitionsförderung Qualität Tourismus
- Forschung, Entwicklung & Innovation – Infrastrukturprojekte und Technologiezentren
- Forschung & Technologieentwicklung Qualität
- Umsetzung der Wirtschaftsstrategie
- Gastgeber in Niederösterreich
- digi4Wirtschaft
- Innovation in KMU
- Unternehmerische Investition
- Unternehmerische Investition - Standortförderung
- Weiterbildungsbonus
- Kooperationsförderung
- Nah versorgt
- Nachhaltig Wirtschaften
Anwendbare Rechtsgrundlagen der Europäischen Union, insbesondere
- Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
- Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union 2012/C 326/01
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Text von Bedeutung für den EWR
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
- Verordnung (EU) 2020/972 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 hinsichtlich ihrer Verlängerung und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hinsichtlich ihrer Verlängerung und relevanter Anpassungen
- Hinsichtlich der Unternehmensgröße zu beachten ist die Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen ABl L 124, 20.5.2003, S. 36–41
Anwendbare Rechtsgrundlagen der Europäischen Strukturfonds, insbesondere
- EFRE-Programm Investition in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020 (CCI Nr. 2014AT16RFOP001), mit Durchführungsbeschluss [C(2014)9935] vom 16. Dezember 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates
- Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006
- Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates
- Verordnung (EU) Nr. 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und ihrer sozialen Folgen und der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU)
- Subsidiäre nationale Regeln für die Förderfähigkeit von Kosten mit Kofinanzierung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Österreich im Rahmen des Programmes für „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014-2020 (NFFR 2014-2020)“ gem. Art 65 Abs. 1 der VO (EU) 1303/2013 i.d.g.F.
Zu finden auf der Website der EFRE-Verwaltungsbehörde unter Downloads - IWB/EFRE
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus, Technologie Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16100
Fax: 02742/9005-16330
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Letzte Änderung dieser Seite: 29.1.2024