Wasserleitungsordnung

Im Versorgungsbereich öffentlicher Wasserversorgungen besteht eine Anschlussverpflichtung. Die Details regelt die Wasserleitungsordnung, die die Gemeinde zu erlassen hat.

Erstellung

Die Wasserleitungsordnung ist von der Gemeinde der NÖ Landesregierung (Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt) vorzulegen. Sie wird inhaltlich und formell überprüft und anschließend von der Gemeinde kundgemacht.

Musterwasserleitungsordnung

Unter "Weiterführende Informationen" können Sie sich eine Musterwasserleitungsordnung zur weiteren Verwendung herunterladen (Abweichungen sind innerhalb der Vorschriften des NÖ Wasserleitungsanschlussgesetzes möglich).

Überdies finden Sie dort auch ein Muster für einen Anmeldebogen für den Wasserbezug: Der Eigentümer einer Liegenschaft, für die Anschlusszwang besteht, hat den Wasserbezug unter Angabe der voraussichtlich benötigten Wassermenge und des Verwendungszweckes der Behörde mittels Anmeldebogen binnen zwei Wochen nach dessen Zustellung bekannt zu geben. Die Nichtanmeldung oder nicht rechtzeitige Anmeldung des Wasserbezuges stellt eine Verwaltungsübertretung dar.


weiterführende Links
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Ihre Kontaktstelle des Landes für Wasserrecht und Schifffahrt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14040
Letzte Änderung dieser Seite: 17.12.2020
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