Nuklearmedizin
Voraussetzungen
Die Errichtung von nuklearmedizinischen Einrichtungen (Institute/Ordinationen) und die Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen und Röntgengeräten benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.
Antragsunterlagen für die Errichtung
- Strahlenschutzgutachten gemäß ÖNORM S 5224 und ggf. ÖNORM S 5212
- Grundrissplan mit eingezeichneten Einrichtungsgegenständen und umgebenden Räumlichkeiten
- Beschreibung der Räumlichkeiten inkl. Ausstattung
- Beschreibung der erforderlichen Aufbewahrungseinrichtungen, wie z.B. Tresore, Strahlenschutztische, Werkbänke und Behälter gemäß ÖNORM S 5225
- Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang (Verwendung von Radionukliden, Aktivitäten, Verwendungsdauer (Aktivitäts-Zeit-Produkt / Woche), lüftungstechnische Angaben, Arbeitsplatztypen, …)
- Betriebskonzepte:
 - Lagerung
 - Entsorgung
 - An- und Ablieferung radioaktiver Stoffe
- gegebenenfalls Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quellen
- Benennung eines bzw. einer Strahlenschutzbeauftragten für einen allfälligen Probebetrieb
 - Aus- und Fortbildungsnachweise
Antragsunterlagen für die Ausübung der Tätigkeit
- detaillierte Beschreibung des geplanten Vorhabens
- Messgutachten gemäß ÖNORM S 5226 und gegebenenfalls gemäß ÖNORM
 S 5214-1
- Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden- und Deckenaufbau mit eingezeichneten Einrichtungsgegenständen sowie Nutzung der angrenzenden Räume, Schnittzeichnungen
 (falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und seither keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)
- Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Angaben zum geplanten Betriebsumfang (Verwendung von Radionukliden, Aktivitäten, Verwendungsdauer (Aktivitäts-Zeit-Produkt / Woche), lüftungstechnische Angaben, Arbeitsplatztypen, …)
- Betriebskonzepte:
 - Lagerung
 - Entsorgung
 - An- und Ablieferung radioaktiver Stoffe
 - Dekontamination
 - Reinigung
- gegebenenfalls Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung von radioaktiven Quelle
- gegebenenfalls Angaben zu Ableitungen und zu radioaktiven Abfällen hinsichtlich
 - Art und durchschnittliche Menge pro Jahr,
 - der enthaltenen Radionuklide sowie deren Aktivitätskonzentrationen,
 - der vorgesehenen Beseitigung,
 - einer allfälligen temporären Lagerung
- Eichnachweise der Strahlenmessgeräte (Kontaminations- und Dosisleistungsmessgeräte; Aktivimeter)
- Ermittlung des Inkorporationsindexes
- Ermittlung der Entlassungsaktivitäten
- Patientenmerkblätter
- Angaben über umschlossene radioaktive Quellen (bspw. für Kalibrierung und Qualitätssicherung)
- Abnahmeprüfprotokolle
- Erforderlichenfalls vertragliche Vereinbarung mit einem Medizinphysiker
- Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten und eventuell weiterer Strahlenschutzbeauftragter inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise (falls bereits benannt, kann dies entfallen)
Ihre Kontaktstelle des Landes
             Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
        
        
                
        
        
    Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
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Letzte Änderung dieser Seite: 12.8.2025
                
