Überbelastung - Vorrangeinräumung

Für den Fall, dass im Grundbuch bereits ein Pfandrecht, das die Belastungsgrenze überschreitet oder ein Höchstbetragspfandrecht eingetragen ist, ist vom Pfandnehmer (Kreditinstitut) dem Pfandrecht des Landes NÖ, sowie dem Veräußerungsverbot der Vorrang zu gewähren.

Dafür ist vom Pfandnehmer eine Vorrangeinräumungserklärung bei der Förderstelle vorzulegen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit ihrem Kreditinstitut in Verbindung.

Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 3.7.2024
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