Taxilenkerausweis
Als Lenkerinnen und Lenker im Fahrdienst (Taxilenkerinnen und Taxilenker) dürfen nur Personen tätig werden, die einen entsprechenden Ausweis besitzen. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines Antrags ausgestellt.
Im Gegensatz zum bisherigen Ausweis wird seit 1. Jänner 2022 der neue Ausweis im Scheckkartenformat mit einem Lichtbild hergestellt.
Ablauf unbefristet ausgestellter Taxilenkerausweise im Jahr 2025
Gemäß § 10 Abs. 2 Betriebsordnung für den nicht-linienmäßigen Personenverkehr (Bundesbetriebsordnung - BBO) sind ab 2021 alle Taxilenkerausweise auf 5 Jahre befristet. Bis dato unbefristet gültige Ausweise (also alle die VOR 2021 ausgestellt wurden), verlieren ihre Gültigkeit 2025 in jenem Monat, in dem sie ausgestellt wurden (vgl. § 26a BBO).
Das Dokument – also der Taxilenkerausweis – muss somit alle 5 Jahre neu beantragt werden. Der Antrag ist bei der Wohnsitzbehörde einzubringen.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter
- "oesterreich.gv.at - Österreichs digitales Amt" und
- auf der Homepage der Wirtschaftskammer NÖ unter
Ablauf unbefristet ausgestellter Taxilenkerausweise im Jahr 2025
Online-Terminbuchung und Terminanfrage
Bitte nutzen Sie das unten angeführte Antragsformular und die Möglichkeit der Online-Terminbuchung und Terminanfrage der NÖ Landesverwaltung.