Natura 2000 - Zusammenfassung

Biologische Vielfalt

Zwei EU-Richtlinien

Natura 2000-Schutzgebietsnetz

Was verändert sich dadurch?

Managementpläne

Abgestufte Bearbeitung

Risikoanalyse

Natura 2000-Gebietsbetreuung

Natura 2000-Monitoring

Laufende Aktualisierung

NÖ Atlas


Natura 2000 – Was ist das?

Biologische Vielfalt

Natura 2000 ist ein Netzwerk von über 26.000 Schutzgebieten in der EU und Kernstück der europäischen Naturschutzpolitik. Es hat das Ziel, die wertvollsten europäischen Arten und Lebensräume für uns und die Generationen nach uns zu erhalten. Die Bewahrung der biologischen Vielfalt liegt in unser aller Interesse und macht Natura 2000 zu einem Programm von immenser Bedeutung. Voraussetzung ist eine harmonische Koexistenz von Mensch und Natur durch Sicherung einer lebendigen Landschaft.


Zwei EU-Richtlinien

Rechtliche Grundlage für dieses europaweite Schutzgebietsnetz bilden zwei EU-Naturschutz-Richtlinien: die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie). Zentrales Anliegen der beiden Richtlinien ist die Sicherung der biologischen Vielfalt durch Erhaltung der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tiere und Pflanzen. Für die Erhaltung dieser Lebensräume und Arten sind die geeignetsten Gebiete zu Natura 2000-Gebieten zu erklären.

Natura 2000-Schutzgebietsnetz

Mit dem EU-Beitritt im Jahr 1995 hat sich Österreich verpflichtet, diese beiden Richtlinien umzusetzen und dafür ein Netz an Schutzgebieten auszuweisen. Die Gebietsauswahl erfolgte, wie es die österreichische Rechtslage vorsieht, eigenständig durch die einzelnen Bundesländer. In Niederösterreich wurden 20 Gebiete gemäß FFH-Richtlinie sowie 16 Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen. Diese 36 Natura 2000-Gebiete umfassen insgesamt ca. 23 % der Landesfläche. Gemäß § 9 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000 wurden sie per Verordnung zu Europaschutzgebieten erklärt.

Übersichtskarte zu Natura 200 Regionen in Niederösterreich
Übersichtskarte zu der Natura 2000-Gebiete Regionen in Niederösterreich© Abteilung Naurschutz

Was verändert sich dadurch?

Die Mitgliedsstaaten der EU sind verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um Verschlechterungen und Störungen von Lebensräumen und Arten für die das Schutzgebiet ausgewiesen wurde (Natura 2000-Schutzgüter) zu vermeiden. Ein Natura 2000-Gebiet ist jedoch keine Sperrzone. „Natura 2000" erhebt nicht den Anspruch, Naturschutzgebiete zu schaffen, in denen jegliche wirtschaftliche Aktivität des Menschen generell eingeschränkt ist - ganz im Gegenteil. Nachhaltige Aktivitäten werden sogar gefördert. Eine Bewirtschaftung durch den Menschen ist notwendig, um viele Lebensräume wie z. B. Wiesen oder Heiden zu bewahren. So müssen etwa bestimmte Grünlandtypen gemäht bzw. beweidet werden, um nicht brach zu fallen. Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden dafür mit entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieben Bewirtschaftungsauflagen vereinbart, die über Prämien abgegolten werden. Das Natura 2000-Gebiet kann also weiterhin so genutzt werden wie bisher, sofern es zu keiner Verschlechterung bzw. Störung der Natura 2000-Schutzgüter kommt. Zu den wirtschaftlichen Aktivitäten gehören u.a. Landwirtschaft, Tourismus, Fischerei, Forstwirtschaft, nachhaltige Jagd und Freizeitaktivitäten. Bei Vorhaben, die erhebliche Schäden verursachen könnten (z. B.: Errichtung eines Gewerbegebietes, Bau einer Straße, Errichtung eines Golfplatzes, etc.), ist eine Naturverträglichkeitsprüfung notwendig, sofern durch das Vorhaben eventuell Natura 2000-Schutzgüter betroffen sind.


Natura 2000 - in Niederösterreich

Managementpläne

Um einen günstigen Erhaltungszustand der Natura 2000-Schutzgüter zu erhalten oder wiederherzustellen, wurden in Niederösterreich eigene Managementpläne erstellt. In den Managementplänen wurden die nötigen Erhaltungsziele und -maßnahmen für ein Natura 2000-Gebiet zusammengefasst.

Aufgrund seiner geographischen Lage und einer über Jahrhunderte gewachsenen Kulturlandschaft verfügt Niederösterreich über eine große Vielfalt schützenswerter Lebensräume und Arten. Die Natura 2000-Gebiete wurden jeweils zur Gänze einer der fünf Hauptregionen des Landesentwicklungskonzeptes (Weinviertel, Waldviertel, Mostviertel, Industrieviertel und NÖ Mitte) zugeordnet. Überlappende Gebiete gemäß FFH- und Vogelschutzrichtlinie werden in einem Managementplan zusammengefasst, sodass insgesamt 21 Managementpläne vorliegen.

Gliederung von Natura 2000 Prijekten bis auf Gebietsebene
Zuordnung der Natura 2000-Gebiete zu den HauptregionenBeispielhafte Aufgliederung der Natura 2000- Projekte bis auf Gebietsebene© Abteilung Naturschutz

 

Natura 2000-Gebietsbetreuung

Um eine nachhaltige Entwicklung der Natura 2000-Gebiete im Sinne der Natura 2000-Ziele zu gewährleisten, wird eine langfristig gesicherte Betreuung durch qualifizierte Personen in Form einer flächendeckenden Schutzgebietsbetreuung für Niederösterreichs Natura 2000-Gebiete angestrebt und sukzessive ausgebaut.


Natura 2000-Monitoring

Im Zuge der Erstellung der Berichte gemäß Art. 17 FFH- und Art. 12 Vogelschutzrichtlinie, die alle sechs Jahre an die Europäische Kommission zu übermitteln sind, wird im Auftrag der Länder auch ein Monitoring ausgewählter Schutzgüter durchgeführt. Hierfür wurde auf nationaler Ebene ein Konzept für ein Monitoring entsprechend den Vorgaben der FFH-Richtlinie ausgearbeitet. Das Monitoring dienst einerseits dazu, die durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen in Bezug auf die Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes einzelner Schutzgüter evaluieren zu können, andererseits der Bewertung der Schutzgüter auf nationaler Ebene für die Erstellung der zuvor genannten Berichte.


NÖ Atlas

Einen Überblick über die Gebietsaußengrenzen von Natura 2000-Gebieten bietet eine dynamische Karte, der so genannte „NÖ Atlas". Man kann damit herausfinden, ob ein Grundstück innerhalb eines Natura 2000-Gebietes liegt.

Ihre Kontaktstelle des Landes für Natura 2000

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at   
Tel: 02742 / 9005 - 15237
Fax: 02742 / 9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 25.3.2025
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