Häufig gestellte Fragen (FAQ's)
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQ’s (frequently asked questions) zum Thema Natura 2000.
Die Fragen sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link.
Sie werden dann automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.
Wie erfolgte die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien im NÖ Naturschutzgesetz 2000?
Wie erfolgte die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien im NÖ Raumordnungsgesetz 2014?
Kann ich meine Grundstücke in einem Natura 2000-Gebiet weiter bewirtschaften wie bisher?
Was bedeutet Natura 2000 für meinen Betrieb?
Ist für mein Vorhaben eine Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) notwendig?
Liegt mein Grundstück auf einer Natura 2000-Fläche?
Wie bediene ich die Online Natura 2000-Karten (Niederösterreich ATLAS)?
Was ist Natura 2000?
Natura 2000 ist ein Netzwerk von über 18.000 Schutzgebieten in ganz Europa. Seine Aufgabe ist es, europaweit bedeutende Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume zu erhalten - für uns, und die Generationen nach uns. Das macht es zu einem Projekt von immenser Bedeutung, denn die natürliche Landschafts- und Artenvielfalt stellt eine unerlässliche Voraussetzung für die Bewahrung des Lebens auf der Erde dar. Für den Erhalt der schutzwürdigen Tier- und Pflanzenarten sind deshalb auch ihre wichtigsten Lebensräume in ausreichender Zahl und Größe zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften.
Grundlage für dieses große Schutzgebietsnetz bilden zwei EU-Naturschutz-Richtlinien:
- Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL: Richtlinie 2009/147/EG)
Ziel dieser Richtlinie ist der Lebensraumschutz zahlreicher Vogelarten, die in den Anhängen angeführt werden. - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL: Richtlinie 92/43/EWG)
Ziel dieser Richtlinie ist der Lebensraumschutz für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz natürlicher Lebensräume, die in den Anhängen angeführt werden.
Wie erfolgte die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien im NÖ Naturschutzgesetz 2000?
In Niederösterreich wurden 20 Natura 2000-Gebiete gemäß FFH-Richtlinie und 16 Natura 2000-Gebiete gemäß Vogelschutzrichtlinie nominiert. Diese Gebiete wurden gemäß § 9 Abs. 3 und 4 des NÖ NSchG 2000 durch Verordnung des Landes zu besonderen Schutzgebieten mit der Bezeichnung "Europaschutzgebiete" erklärt. Die notwendigen Verordnungen zur flächigen und inhaltlichen Festlegung der Europaschutzgebiete sind abgeschlossen.
Im § 10 des NÖ NSchG 2000 wird die so genannte Verträglichkeitsprüfung geregelt, nach der Projekte in Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung eines Europaschutzgebietes geprüft werden.
Wie erfolgte die Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien im NÖ Raumordnungsgesetz 2014?
Im Rahmen des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 (NÖ ROG 2014) wird in § 2 (1) geregelt, dass entsprechend den EU-Richtlinien auch Pläne im Sinne von örtlichen und überörtlichen Raumordnungsprogrammen (z.B. Flächenwidmungspläne) vor ihrer „Erlassung oder Abänderung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Europaschutzgebietes zu prüfen“ sind.
§ 2 (2) Lässt die Erlassung oder Abänderung eines örtlichen oder überörtlichen Raumordnungsprogrammes erhebliche Beeinträchtigungen eines Europaschutzgebietes als möglich erscheinen, ist zu prüfen, ob Alternativlösungen zur Verfügung stehen, die gleichwertige Planungsziele erfüllen und keine erheblichen Beeinträchtigungen erwarten lassen. In diesem Fall wäre nur die Alternativlösung zulässig.
§ 2 (3) In jedem Fall muss die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Europaschutzgebietes herstellbar sein.
Kann ich meine Grundstücke in einem Natura 2000-Gebiet weiter bewirtschaften wie bisher?
Grundsätzlich gilt: ein Natura 2000-Gebiet ist keine Sperrzone. Es kann also weiterhin so bewirtschaftet werden wie bisher - unter dem Vorsatz, die Landschafts- und Artenvielfalt zu sichern. Da viele Lebensraumtypen erst durch die Bewirtschaftung entstanden sind (z.B. Pfeifengraswiesen), ist eine Bewirtschaftung auch für die Erhaltung der Lebensraumtypen notwendig. Eine naturverträgliche Bewirtschaftung, die in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die nun schützenswerten Lebensräume entstanden sind, ist daher auch weiterhin nicht nur gestattet, sondern erwünscht.
Für Änderungen der Bewirtschaftung, die sich für die Schutzobjekte negativ auswirken können (etwa eine intensivere Nutzung, oder die Aufgabe der traditionellen Nutzung) gilt das so genannte „Verschlechterungsverbot". Um diesem zu entsprechen, werden in Kooperation mit den jeweiligen Betrieben Auflagen und Flächenprämien festgelegt. Die Regelung der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung (z.B. Mähzeitpunkte, Düngung, Pflanzenschutzmitteleinsatz) erfolgt in Niederösterreich nicht in starren gesetzlichen Verordnungen, sondern in flexibleren privatrechtlichen Verträgen.
Bei Vorhaben, die über Bewirtschaftungsmaßnahmen hinausgehen (wie etwa der Bau eines Einfamilienhauses oder die Errichtung eines neuen Hochwasserdammes), gilt es abzuwägen, ob die Natura 2000-Schutzgüter dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Ob Pläne oder Projekte solche erheblichen Auswirkungen entfalten könnten, ist im Rahmen einer Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) festzustellen.
Was bedeutet Natura 2000 für meinen Betrieb?
Es gilt das Verschlechterungsverbot in Natura 2000-Gebieten. Ist eine Verschlechterung eingetreten, sind die Ursachen zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn ein Betrieb in einem Natura 2000-Gebiet angesiedelt oder ein Betrieb erweit
Ist für mein Vorhaben eine Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) notwendig?
Wenn man in einem Natura 2000-Gebiet ein Vorhaben (Projekt oder Plan) anstrebt, so ist es unter Umständen auf „Naturverträglichkeit" zu prüfen. Denn es heißt in Art. 6 der FFH-Richtlinie: Pläne und Projekte sind dann zu prüfen, wenn sie das Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten.
Liegt mein Grundstück auf einer Natura 2000-Fläche?
Auf unserer Natura 2000-Internetseite www.noe.gv.at/natura2000 finden Sie Informationen zum gesamten Themenbereich Natura 2000 in Niederösterreich. Mit den Online Natura 2000-Karten (Niederösterreich ATLAS) können Sie sich einen Einblick über die Natura 2000-Gegebenheiten verschaffen und jederzeit genau feststellen, inwieweit Sie bzw. Ihre Grundstücke betroffen sind.
Die Natura 2000-Gebiete in ihrer Gesamtheit sind entweder rosa (Vogelschutzgebiet) oder orange (FFH-Gebiet) eingefärbt. In jedem Natura 2000-Gebiet sind allerdings nur die Natura 2000-Schutzgüter (bestimmte Tier- und Pflanzenarten oder Lebensraumtypen) zu schützen. Flächen, die in Natura 2000-Gebieten liegen, aber keine Schutzgüter beherbergen, unterliegen nicht den Schutzbestimmungen von Natura 2000.
Hintergrund ist der, dass die Europäische Union verlangt, dass Natura 2000-Gebiete kompakte geographische Regionen umfassen. Damit soll vermieden werden, dass z. B. kleinste Trockenrasenflächen zu separaten Natura 2000-Gebieten gemacht werden. Eine Natura 2000-Gebietsgrenze ist daher nur jene Grenze, an der das Natura 2000-Gebiet anfängt oder aufhört. Die Gebietsgrenze sagt Ihnen also, ob Sie innerhalb oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets liegen. Das kann für künftige Förderangebote, die nur in Natura 2000-Gebieten möglich sind (z. B. LIFE-Projekte), relevant sein.
Die Gebietsgrenze (Außengrenze) sagt jedoch nichts über die räumliche Verteilung der tatsächlichen Schutzgüter aus.
Wie bediene ich die Online Natura 2000-Karten (Niederösterreich ATLAS)?
Über den Niederösterreich ATLAS können Sie u.a. die Grenzen der naturschutzrechtlich verordneten Schutzgebiete abfragen.

- Navigation in der Karte: Die Navigation in der Karte kann über die Maus (am Desktop), mit den entsprechenden Wischgesten (mobile Endgeräte) oder einer Kombination aus beiden erfolgen.
- Hauptansichtsfenster: Sie sehen die Vogelschutzgebiete (rosa transparent) und die FFH-Gebiete (organge transparent) mit ihren Außengrenzen.
- Darstellung: Im Bereich Darstellung kann der Hintergrund (z.B.: Basemap oder Orthofoto) und die Fachdaten ausgewählt werden.
- Suchfunktion: Mit Hilfe der Suchfunktion können Sie gezielt nach Gebieten oder Grundstücken suchen und diese anzeigen lassen.
- Werkzeug „Identifizieren": Mittels „Identifizieren“ können Sie weitere Informationen (z.B.: Natura 2000 Managementplan, Standarddatenbogen,…) eines Gebietes abrufen.
- Benutzerhandbuch Karten Viewer: Hier werden die grundsätzliche Bedienung und die möglichen Werkzeuge beschrieben.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Natura 2000
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15237
Fax: 02742 / 9005 - 15220