Ländliche Entwicklung 2023-2027: Naturschutz-Projektförderung

Bewilligende Stelle für Naturschutz-Projektförderungen, die aus Fördermitteln der EU und des Landes Niederösterreich finanziert werden, ist die Abteilung Naturschutz beim Amt der NÖ Landesregierung.

Der gesamte Prozess der Förderungsabwicklung erfolgt in der Programmperiode LE 23-27 über die von der Agrarmarkt Austria bereit gestellte Digitale Förderplattform (DFP).

Die Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 regelt die Förderung durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in der Periode 2023 bis 2027. 

Der GAP-Strategieplan 2023 bis 2027 Österreichs wurde am 13. September 2022 von der Europäischen Kommission genehmigt. Im GAP-Strategieplan erfolgt eine Zusammenführung der ländlichen Entwicklung und der GAP Direktzahlungen inkl. der Sektorprogramme in ein Umsetzungsmodell auf Basis leistungsbasierter Indikatoren. Er legt die Regeln für die Umsetzung und die Finanzierung fest. 

In der GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung (GSP-AV) sind die bundesweit für alle Fördermaßnahmen geltenden technischen Details der Förderungsabwicklung festgelegt. 

Auf Basis des genehmigten Strategieplans sind auf Ebene des Bundes und der Länder-Richtlinien mit spezifischen Bestimmungen zur Umsetzung der einzelnen Fördermaßnahmen erlassen worden: Richtlinie des Landes Niederösterreich zur Umsetzung von Naturschutz-Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023 – 2027 

Diese Richtlinien verweisen in ihrem allgemeinen Teil in vielen Punkten auf die bundesweit geltenden Regelungen laut GSP-AV.

Das zentrale Informationsportal der AMA beinhaltet

  • aktuelle Aufrufe für die Einreichung von Förderanträgen
  • rechtliche Grundlagen
  • Informationsblätter, Handbücher und Erklärvideos
  • Vorlagen für Logoleiste, Poster, Erläuterungstafel und Hinweisschild zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben
Logoleiste für EU-Land-kofinanzierte Naturschutzprojekte
Beispiel der Logoleiste für EU-Land-kofinanzierte Naturschutzprojekte


Naturschutz-Projektförderungen können gemäß GAP-Strategieplan in drei thematischen Bereichen beantragt werden. 

Die zugehörigen Merkblätter geben förderwerbenden Personen einen Überblick zur Registrierung in der Digitalen Förderplattform, zur Antragstellung und Umsetzung von projektbezogenen Maßnahmen bis hin zur Abrechnung der Projektkosten:

Eine laufende Antragstellung für Naturschutz-Projektförderungen ist nicht möglich. Voraussetzung ist ein Aufruf (Call) der Bewilligenden Stelle zur Einreichung von Förderanträgen. Diese Aufrufe erfolgen themenspezifisch und zu ausgewählten naturschutzfachlichen Schwerpunkten. Aktuelle Aufrufe können unter Förderungen / Fristen | AMA - AgrarMarkt Austria eingesehen werden.

Um einen Förderantrag elektronisch stellen zu können, muss die förderwerbende Person bereits bei der AMA mit Betriebsnummer oder Klientennummer registriert sein. 

Ist das nicht der Fall, muss zuvor eine Erstregistrierung erfolgen: Erstregistrierung (nicht l.u.f.) | AMA - AgrarMarkt Austria 

Sollen weitere Personen einer Organisation für diese in der DFP tätig werden, muss diesen Personen eine elektronische Vollmacht erteilt werden: Elektronische Vollmacht | AMA - AgrarMarkt Austria 

Einen allgemeinen Überblick zu den erforderlichen Schritten und Abläufen, die bis zur Antragstellung beziehungsweise Abwicklung eines Förderantrags in der DFP zu durchlaufen sind, gibt das Dokument Ihr Weg zur Digitalen Förderplattform (DFP) (ama.at)

Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220
Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2024
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