Verwaltungsreform 1940

Verwaltungsreform 1940 in Niederdonau

Runderlass aus 1940
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Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung des „OSTMARKGESETZES" vom 14. April 1939 nahmen am 1. November 1940 die Abteilungen des Gauhauptmannes und des Gaukämmerers ihre Tätigkeit auf. Damit gelangte in Niederdonau die große Verwaltungsreform nach der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich zum Abschluss. Als Gauhauptmann amtierte zu diesem Zeitpunkt Dr. Sepp Mayer; Reichsstatthalter in Niederdonau war Dr. Hugo Jury. Beide übten ihre Ämter bis zum Ende des Dritten Reiches aus.

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Letzte Änderung dieser Seite: 31.7.2019
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