Ankauf von Kunstwerken der Zeitgenössischen Bildenden Kunst
Voraussetzungen, Anbot und Richtlinien für den Ankauf von Kunstwerken niederösterreichischer Künstlerinnen und Künstler
Der Erwerb von Kunstwerken zählt zu den wichtigsten Förderungen des Landes Niederösterreich im Bereich der zeitgenössischen bildenden Kunst. Die angekauften Werke finden Eingang in die Landessammlungen Niederösterreich. Viele der angekauften Werke können im Rahmen der Artothek von interessierten Landesbürgerinnen und Landesbürgern ausgeliehen werden.
Um Ankauf von Kunstwerken können sich grundsätzlich in Niederösterreich wohnhafte Künstlerinnen und Künstler bewerben. Die Bewerbung hat schriftlich mittels vollständig ausgefülltem Formular "Anbot zum Ankauf von Kunstwerken" (als PDF im Downloadbereich zu finden) zu erfolgen, dem folgende zusätzliche Unterlagen (im Formular unter Punkt 4) anzuschließen sind:
- Ausführliche Biographie, die insbesondere Hinweise auf die künstlerische Ausbildung und die bisherige Ausstellungstätigkeit enthalten soll,
- Abbildungen der Kunstwerke (Ausdrucke, Kataloge usw.) mit Angaben zu Technik, Entstehungsjahr, Maßen und Preisen.
Bewerbungen um einen Ankauf von Kunstwerken sind vollständig bis zum 31. Dezember des jeweiligen (laufenden) Jahres einzureichen. Sie werden dann bis zur jeweils nächsten Ankaufssitzung in Evidenz genommen. Entscheidungen über den Ankauf von Kunstwerken werden von einem Fachgremium getroffen, das in regelmäßigen Ankaufssitzungen zusammentritt.
Um Ankauf von Kunstwerken können sich grundsätzlich in Niederösterreich wohnhafte Künstlerinnen und Künstler bewerben. Die Bewerbung hat schriftlich mittels vollständig ausgefülltem Formular zu erfolgen.
Das Anbot zum Ankauf von Kunstwerken finden Sie im Downloadbereich zum Herunterladen. Die pdf-Datei ist am Bildschirm ausfüllbar.
Für das Format PDF benötigen Sie den kostenlosen PDF-Viewer.
ACHTUNG: Einträge in dieses Formular können NICHT GESPEICHERT werden. Bitte entweder AUSDRUCKEN und auf Papier ausfüllen oder im Rechner IN EINEM ARBEITSGANG ausfüllen und anschließend AUSDRUCKEN.
Die allgemeinen Voraussetzungen entnehmen sie bitte den Förderrichtlinien.
Diese finden Sie im Downloadbereich.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich zum Antragsformular für die Förderung erforderlich:
- Ausführliche Biographie, die insbesondere Hinweise auf die künstlerische Ausbildung und die bisherige Ausstellungstätigkeit enthalten soll,
- Abbildungen der Kunstwerke (Ausdrucke, Kataloge usw.) mit Angaben zu Technik, Entstehungsjahr, Maßen und Preisen.
Bewerbungen um einen Ankauf von Kunstwerken sind bis zum 31. Dezember des jeweiligen (laufenden) Jahres einzureichen. Sie werden dann bis zur jeweils nächsten Ankaufssitzung in Evidenz genommen. Entscheidungen über einen Ankauf von Kunstwerken werden von einem Fachgremium getroffen, das in regelmäßigen Ankaufssitzungen zusammentritt.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Richtlinien für die Förderung nach dem NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (ab 17. November 2021) (pdf, 0.2 MB)
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Anbot zum Ankauf von Kunstwerken (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für Ankauf von Kunstwerken
Abteilung Kunst und Kultur Schanze 5 3100 St. Pölten E-Mail: post.k1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13215
Fax: 02742/9005 - 13029