Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 08.04.2026 )

Neuman Aluminium Austria GmbH, 3182 Marktl/Lilienfeld, KG Marktl

Die Neuman Aluminium Austria GmbH hat der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld nachstehende Änderungen betreffend die bestehende Betriebsanlage Butzenwerk auf Gstk. Nr. 247/23, KG Marktl, angezeigt:

- Neuanschaffung von Anlagen
- Demontage von Anlagen
- Lageänderung bestehender Anlagen
- Tausch gleichwertiger Anlagen
- Schaffung eines Raumes für die Späneförderanlage durch Montage von Betonfertigteilen und gedämmten Paneelen im Bereich des bestehenden Flugdaches (Halle 18)
- Errichtung einer Meisterkabine für Magaziner in Halle 9
- Errichtung einer Meisterkabine für Scheuermann in Halle 9

Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am

Mittwoch, den 08.04.2026,
statt.

Treffpunkt: ca. 13:30 Uhr im Besprechungszimmer der Gesellschaft

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft LilienfeldE-Mail: post.bhlf@noel.gv.at
02742/9005 319
3180 Lilienfeld, Am Anger 2
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
© 2026 Amt der NÖ Landesregierung