Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 26.03.2026 )
Tazreiter Bilfried Sebastian, KG Schwarzois
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27.04.2023, Zl. AMW2-WA-2065/003, wurde Herrn Bilfried Sebastian Tazreiter die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Landschaftsteiches auf den Grst. Nr. 126, 127 und 143/2, alle KG Schwarzois, Marktgemeinde Ybbsitz, erteilt.
Als Frist für die Bauvollendung wurde der 31.12.2024 bestimmt.
Mit Mail vom 20.12.2024 wurde von der Anton Pichler GmbH die Fertigstellungsmeldung zum ggst. Landschaftsteich gemeldet.
Herr Bilfried Tazreiter legte zur Fertigstellungsmeldung am 30.06.2025 ergänzende Unterlagen vor und teilte mit, dass am Bauvorhaben keine Änderungen gegenüber dem Ein-reichplan vorgenommen wurden.
Am 28.10.2025 erfolgte eine weitere Ergänzung (Vorlage von Tagesaufzeichnungen der Fa. Pichler) mit der Meldung, dass der Beginn der Arbeiten am 27.11.2024 und das Ende der Arbeiten am 13.12.2024 war. Weiters teilte Herr Tazreiter am 04.12.2025 mit, dass er keine fachkundige Baubegleitung gemäß Auflage 7 beauftragt hat.
Die ha. zur Fertigstellungsmeldung veranlasste wasserbautechnische Überprüfung vom 22.10.2025 ergab gemäß dem Bericht des Amtssachverständigen vom 31.10.2025 zusammengefasst, dass die Teichanlage samt Nebenanlagen nicht projektgemäß ausgeführt und betrieben wird. Die dabei festgestellten Änderungen bzw. ergänzenden baulichen Maßnahmen betreffen lt. Bericht die Grundstücke Nr. 126, 127 und 143/2, alle KG Schwarzois.
Ebenso wurde festgehalten, dass die gewässerökologischen Auflagepunkte offensichtlich ebenso nicht vollständig eingehalten bzw. das Umgehungsgerinne nicht entsprechend den gewässerökologischen Vorgaben hergestellt wurde.
Nach Vorlage der Ausführungsunterlagen und dem Ergebnis der wasserbautechnischen Prüfung wird nunmehr im Rahmen einer mündlichen Verhandlung geprüft, ob die Anlage zwischenzeitig allenfalls bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden, bzw. durchgeführte Änderungen allenfalls nachträglich bewilligt werden können oder Mängelbeseitigungsaufträge zu ergehen haben.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 26.03.2026, um 9:00 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Ybbsitz,
3341 Ybbsitz, Markt 1, Sitzungssaal an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
