Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 12.03.2026 )

Lehner Franz
Lehner Elisabeth, KG Gstetten

Herr Franz Lehner und Frau Elisabeth Lehner haben nach Durchführung eines gewässerpolizeilichen Verfahrens mit Antrag, datiert mit 23.06.2025, ha. eingelangt am 27.06.2025, um die Erteilung der nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für die Erweiterung der Bewässerungsanlage, bewilligt mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 29.04.2019, AMW2-WA-04104/003, unter Projektsvorlage, erstellt von der Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastrutur ZT GmbH, 3300 Amstetten, angesucht.
Im Zuge der Vergrößerung der überdachten Anbauflächen des Betriebes (Folientunnel) wurden zusätzliche interne Regenwasserkanäle errichtet, welche an das bestehende Regenrückhaltebecken angeschlossen wurden. Die ursprüngliche Einzugsfläche von 1,5 ha hat sich nunmehr auf rd. 4,8 ha vergrößert. Die Einzugsfläche wurde auf die Grundstücke Nr. 425, 432/3, den östlichen Bereich des Grundstücks Nr. 431/1, KG Gstetten und Gst.Nr. 685/3, KG Reichhub, erweitert.
Da bei stärkeren Niederschlägen das Puffervolumen im Speicherteich bzw. der Notüberlauf aufgrund des größeren Zulaufs nicht mehr ausreichend sind, ist eine Adaptierung des Speicherteiches erforderlich.
Das Projekt sieht die Errichtung eines zusätzlichen Ableitungskanals DN 500 aus dem Speicherbecken über die Grundstücke Nr. 425, 477/1 und 420, KG Gstetten, in den bestehenden Straßenschacht auf Gst.Nr. 475/4, KG Gstetten, und in weiterer Folge über den bestehenden Ableitungskanal DN 800 über das Grundstücke Nr. 318/1, KG Gstetten, mit einer max. Ableitungsmenge von 520 l/s in den Haager Bach vor.
Durch die Anpassungsmaßnahmen verringert sich das effektiv nutzbare Speichervolumen für die Bewässerung auf ca. 7100 m³.
Als zusätzliche Sicherheit wird weiters ein befestigter Notüberlauf mit einer Breite von 10,0 m, auf einer Höhe von 340,90 müA, im nordöstlichen Bereich des Beckens errichtet, welcher mit Wasserbausteinen gesichert ist und bei Regenereignissen über einem HW100 ein gesichertes Überlaufen des Beckens gewährleistet.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten sowie beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde Haag aufliegenden Projekt, erstellt von der IKW Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttechnik und Infrastruktur ZT-GmbH, 3300 Amstetten, datiert mit 18.06.2025, ProjNr. 25 – 200-LEB, sowie den Ergänzungen vom 08.08.2025 und 06.11.2025 hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 12. März 2026, um 09.00 Uhr, an.
Treffpunkt: Stadtamt der Stadtgemeinde Haag, Hauptplatz 4, 3350 Haag (Sitzungszimmer, 2. Stock)


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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