Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 12.02.2026 )
Bauschutz GmbH & Co. KG, KG Neustift im Felde
Die Bauschutz GmbH & Co. KG hat die Änderung der gewerblichen Betriebsanlage am Standort 3470 Kirchberg am Wagram, Industriestraße 3, Grundstück Nr. 534/8, KG Neustift im Felde, Gemeinde Kirchberg am Wagram, durch das Projekt „Verarbeitung von lösungsmittelhaltigen Lacken zu den genehmigten wasserlöslichen Lacken", angezeigt.
Die Projektunterlagen liegen bis 11. Februar 2026 bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln zur Einsichtnahme auf.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Weiterführende Informationen
Bezirkshauptmannschaft TullnE-Mail: post.bhtu@noel.gv.at
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
