Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 12.01.2026 )
Stadtgemeinde Haag, KG Gstetten
Mit Bescheid der der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27.06.2024, AMW2-WA-2398/001, wurde der Stadtgemeinde Haag, die wasserrechtliche Bewilligung wie folgt erteilt:
für die Errichtung und den Betrieb der „Hochwasserrückhalteanlage Klingenbrunn“, bemessen auf ein
100-jähriges Hochwasserereignis, auf den Grundstücken lt. Grundstücksverzeichnis, bestehend aus:
- einem Retentionsbecken mit einem Nutzvolumen bis zum Stauziel von rd. 9.859 m³ durch Drosselung des Abflusses anfallender Regenwässer von bisher 3,63 m³ auf 1,47 m³ mittels eines 2-Kammer Ablaufbauwerks inkl. einer Drosselblende aus verzinktem Stahlblech mit einer Drosselöffnung von ca. 0,31 m² (=1,00 x 0,31 m) vor dem Rohrdurchlass DN1000 der Landestraße B42 (Straßen-Kilometer 2,565).
- Errichtung einer dauerhaften Wartungsstraße im Ausmaß von rd. 3,0 × 50,0 m.
- Errichtung von 40,0 m Teilsickerrohr DN100 zur Drainage von Hangwässern Vorpflasterung im Ausmaß von rd. 32,0 m² mit Bruchstein im Betonbett im Bereich des Einlaufbereichs des Auslaufbauwerkes.
- Abdichtung des bestehenden Straßendamms mit Bentonitmatten im Ausmaß von rd. 600 m².
- Asphaltierung des Zufahrtsbereiches des Retentionsbeckens auf einer Fläche von rd. 3,0 × 17,0 m (für einen geregelten Wasserabfluss bei einem Katastrophenfall bei Verklausung) inkl. leichter Geländeanpassungen.
- Regenwasserkanal DN600, Beton (Strang 1KL013000, Neuerrichtung) mit einer Gesamtlänge von rd. 103,0 lfm sowie für die bereits bestehenden Regenwasserableitungen.
- Regenwasserkanal DN600, Beton (Strang 1KL012000, Bestand) mit einer Gesamtlänge von rd. 104,5 lfm (ehemalige Ableitung Siebergtunnel) und der
- Regenwasserbeseitigungsanlage der Rotte Klingenbrunn (Strang 1KL010000) mit einer Gesamtlänge von rd. 276,3 lfm und die Einleitung der anfallenden Regenwässer in den Vorfluter Haager Bach.
Als Frist für die Bauvollendung wurde der 31. Dezember 2025 bestimmt.
Das Wasserbenutzungsrecht für die Regenwasserableitungen ist mit dem Eigentum an der Anlage verbunden und wurde befristet bis 30. Juni 2114 erteilt.
Mit Schreiben der TEAM KERNSTOCK Ziviltechniker Gesellschaft mbH für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft vom 20.03.2025 wurden die Ausführungsunterlagen 3-fach in Papier und ebenso digital (datiert mit 12.03.2025, GZ. 24050) vorgelegt.
Die formelle Fertigstellungsmeldung erfolgte seitens der Stadtgemeinde Haag mit E-Mail vom 24.04.2025, als Fertigstellungsdatum wird der 16.12.2024 genannt.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem beim Gemeindeamt der Stadtgemeinde Haag und bei dem auf der Bezirkshauptmannschaft Amstetten aufliegenden Projekt hervor.
Zur abschließenden Überprüfung der bescheidgemäßen Ausführung der bewilligten Anlagen, insbesondere, ob etwaige Abweichungen nachträglich genehmigt werden können, die Auflagen erfüllt worden sind, oder allenfalls ein Mängelbeseitigungsauftrag zu ergehen hat, setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 12. Jänner 2026, an.
Treffpunkt: 9:00 Uhr, Gemeindeamt Haag, Hauptplatz 4, 3350 Haag, 2. Stock, Sitzungssaal
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
