Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 19.01.2026 )
Johann Neumüller Gesellschaft m.b.H., KG Altenhofen
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 30.07.2020, Zl. AMW2-WA-19145/001, wurde der Johann Neumüller Gesellschaft m.b.H., vertreten durch Herrn Mag. Johann Neumüller, die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage für 45 EW auf Grst. Nr. 660/3, KG Altenhofen, erteilt.
Nach Vorlage der Fertigstellungsmeldung und nach Durchführung eines Lokalaugenscheines durch einen Amtssachverständigen für Wasserbautechnik am 01.12.2025 wurde festgestellt, dass die Anlage errichtet wurde, jedoch nicht mit der Bewilligung laut Bescheid übereinstimmt.
Zwar scheinen die Parkplätze augenscheinlich funktionstüchtig, doch ist das verwendete Füllmaterial der Parkplatzgittersteine nicht bekannt. Zudem wurde als Sickermulde für eine Verkehrsfläche ein Schotterbett ausgebildet, was nicht dem Stand der Technik entspricht, da keine Vorreinigung für Oberflächenwässer der Verkehrsflächen stattfindet. Weiters wurde beim Bodenfilterbecken festgestellt, dass die Verteilung über die Verteilerleitungen nicht gleichmäßig erfolgt und die Lochung der Verteilerleitungen teilweise nach oben zeigt und kein Rohrabschluss vorhanden ist, sodass an einzelnen Stellen Vernässungen auftreten.
Es ist daher beabsichtigt, im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob die Anlage bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden bzw. die durchgeführten Änderungen nachträglich bewillligt werden können.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten beraumt hierüber eine Augenscheinsverhandlung für Montag, den 19. Jänner 2026 an.
Treffpunkt: 09:00 Uhr, Stadtamt der Stadtgemeinde St. Valentin, Sitzungssaal, Hauptplatz 7, 4300 St. Valentin
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 219
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
