Förderung für den Ferienbetrieb in NÖ Landeskindergärten

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Sommerferien zu verbessern, gewährt das Land Niederösterreich dem Kindergartenerhalter für den Ferienbetrieb in der 4. bis 6. Woche eine Förderung, wenn aufgrund des Betreuungsschlüssels nach den Bestimmungen gemäß § 23 NÖ Kindergartengesetz 2006 eine zweite Betreuungsperson erforderlich ist.

Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. Februar 2023 in Kraft.

Diese Richtlinien gelten für NÖ Landeskindergärten. Antragsberechtigt ist der Kindergartenerhalter.

Die Höhe der Förderung für den Personalaufwand beträgt € 700,– pro Kindergartengruppe und Woche, wenn aufgrund des Betreuungsschlüssels nach den Bestimmungen gemäß § 23 NÖ Kindergartengesetz 2006 eine zweite Betreuungsperson erforderlich ist und nachstehende Fördervoraussetzungen erfüllt werden.

Der NÖ Landeskindergarten wird nach Maßgabe der Bedarfserhebung gemäß § 22 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz 2006 innerhalb der 4. bis 6. Woche der Kindergartenferien offengehalten.

Die Betreuung muss zumindest von Montag bis Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr beitragsfrei angeboten werden, wobei ein maximal kostendeckender Beitrag für Spiel- und Fördermaterial bzw. Mahlzeiten davon unberührt bleibt.

Die Förderung ist frühestens nach dem Ende der Ferienwoche 6 bzw. nach Ablauf des Kindergartenjahres bis spätestens 15. Oktober zu beantragen.

Die ab 1. Februar 2023 gültigen Richtlinien und das Antragsformular für Gemeinden und Gemeindeverbände finden Sie im Bereich „Downloads“.

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten
E-mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel:. 02742/9005-15519 od. 13524                                                                                   
Fax: 02742/9005-13595 
Letzte Änderung dieser Seite: 4.8.2023
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung