Grenzüberschreitende Adoption
Eine grenzüberschreitende Adoption liegt vor, wenn das zu adoptierende minderjährige Kind und die annehmenden Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Staaten haben und somit durch die Adoption bzw. im Hinblick auf eine Adoption ein Grenzübertritt des Kindes notwendig wird.
Hier ist hinsichtlich der behördlichen Vorgangsweise zu unterscheiden zwischen
- Staaten, die das Haager Übereinkommen ratifiziert haben und
- Staaten, die das Haager Übereinkommen nicht ratifiziert haben.
Aus Sicht des Kindeswohls wäre es wünschenswert, Staaten die das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption unterfertigt haben, vorzuziehen. Sollten Sie dennoch ein Kind aus einem Nicht-Vertragsstaat in Erwägung ziehen, wäre die Einhaltung der im Haager Übereinkommen festgelegten Grundsätze aus der Sicht des Kindeswohls zu berücksichtigen.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Grenzüberschreitende Adoption
Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.gs6@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16461
Fax: 02742/9005-16120