EU Kreislaufwirtschaftspaket

Den Kreislauf schließen

Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Titelbild Kreislaufwirtschaft

Im Dezember 2015 wurde seitens der EU Kommission ein Maßnahmenpaket mit 54 Maßnahmen verabschiedet, um den Übergang Europas zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu begünstigen.  

Es werden Ziele für die Abfallverringerung fest und der langfristigen Rahmen für Abfallbewirtschaftung und Recycling vorgegeben. Er finden sich unter anderem folgende Schlüsselelemente:

  • EU-Zielvorgabe von 65 % für das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2030;
  • EU-Zielvorgabe von 75 % für das Recycling von Verpackungsabfällen bis 2030;
  • Zielvorgabe zur Beschränkung der Deponierung von Abfällen auf höchstens 10 % der Siedlungsabfälle bis 2030;
  • ein Verbot der Deponierung von getrennt gesammelten Abfällen;
  • die Förderung wirtschaftlicher Instrumente zur Abkehr von Abfalldeponierung;
  • vereinfachte und verbesserte Definitionen und harmonisierte Berechnungsverfahren für Recyclingraten in der EU;
  • konkrete Maßnahmen zur Förderung der Wiederverwendung und Stimulierung der Industriesymbiose - das Nebenprodukt eines Industriezweigs kann zum Rohmaterial eines anderen Industriezweigs werden;
  • wirtschaftliche Anreize für Erzeuger, die umweltfreundlichere Erzeugnisse auf den Markt bringen, und Unterstützung von Verwertungs- und Recyclingsystemen (z. B. für Verpackungen, Batterien, elektrische und elektronische Geräte, Fahrzeuge).


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Letzte Änderung dieser Seite: 14.3.2024
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