Ziehen von Anhängern
Ziehen von leichten und schweren Anhängern mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse bis 3.500kg
Darf man den Anhänger technisch gesehen anhängen?
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
a) Der Anhänger darf nicht überladen werden. Mit anderen Worten, die momentane Masse des Anhängers (inkl. Ladung) darf die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers (laut Zulassungsschein des Anhängers) nicht übersteigen.
b) Die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges darf nicht überschritten werden. Mit anderen Worten, die momentane Masse des Anhängers (inkl. Ladung) darf die höchstzulässige Anhängelast, unterteilt in gebremst und ungebremst, laut Zulassungsschein des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
c) Je nach Fahrzeug / Anhänger - Konfiguration müssen bestimmte Gewichtsverhältnisse eingehalten werden.
Bei der Frage, ob man einen Anhänger aus technischer Sicht an ein Zugfahrzeug anhängen darf kommt es somit nicht auf die höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers an, sondern auf den gegenwärtigen Beladungszustand des Anhängers (Ladung + Eigenmasse des Anhängers = momentane Gesamtmasse des Anhängers).
Welchen Führerschein braucht man, reicht Klasse "B" oder braucht man "BE"?
a) Es handelt sich um einen leichten Anhänger (bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse):
Ein leichter Anhänger darf im Rahmen der Klasse B immer gezogen werden.
b) Es handelt sich um einen schweren Anhänger (über 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse):
Ist die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer als 3500 kg, reicht die Klasse B.
Ist die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 3500kg aber nicht über 4250kg, reicht der Code 96 zur Klasse B aus.
Ist die Summe der höchstzulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger größer als 4250kg ist jedenfalls die Klasse BE erforderlich. Der Anhänger darf dabei maximal 3500kg höchst zulässiges Gesamtgewicht haben.
Bei der Frage, welche Führerscheinklasse man für das Gespann benötigt, kommt es also nicht auf den gegenwärtigen Beladungszustand des Anhängers an, sondern auf die höchstzulässigen Gesamtmassen.
Wie schnell darf man höchstens fahren (Innerorts / Freiland / Autostrasse / Autobahn)?
Fahrzeugart und zugehörige Führerscheinklasse | Höchstgeschwindigkeiten |
leichter Anhänger (bis 750 kg höchstzulässige Gesamtmasse) | 50/100/100/100 |
beim Ziehen eines anderen als leichten Anhängers, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge 3500kg nicht übersteigt | 50/80/100/100 |
in anderen Fällen | 50/70/80/80 |
Hinweis:
Die höchstzulässigen Werte entnehmen Sie ihren Zulassungsscheinen bzw. den Fahrzeugdokumenten ihrer Fahrzeuge. Mit diesen Werten können Sie herausfinden, ob Sie ihren Anhänger ziehen dürfen, welche Führerscheinklasse Sie zum Lenken benötigen und welche Höchstgeschwindigkeiten für dieses Gespann gelten.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
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