Einwegpfand ab 1. Jänner 2025

Ab 2025 wird in Österreich bei Plastikflaschen und Getränkedosen Einwegpfand fällig.

Mit 1. Jänner 2025 wird in Österreich ein Pfandsystem für Einweg-Kunststoff-Flaschen und Getränkedosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern eingeführt. Das Pfand von 25 Cent pro Verpackung wird beim Verkauf eingehoben. Bei der Rückgabe der leeren Verpackungen wird der Pfandbetrag wieder ausbezahlt. Die Getränkeverpackungen sind durch ein spezielles Pfandlogo gekennzeichnet.

Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe, die sehr gut wiederverwertbar sind. Die gesammelten Verpackungen werden dem Recycling zugeführt, so dass aus alten Getränkeflaschen und Dosen immer wieder neue werden können – ein echter Meilenstein für mehr Kreislaufwirtschaft in Österreich.


Für die Pfandrückgabe muss die Verpackung folgende Kriterien erfüllen:

  • Das österreichische Pfandlogo und der Barcode müssen deutlich erkennbar sein.
  • Die Verpackung muss leer und unzerdrückt sein.
  • Das Etikett muss vollständig und leserlich sein.

Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Verpackung Teil des österreichischen Pfandsystems ist und zurückgegeben werden kann.

Pfandlogo: Eine Dose und eine PET-Flasche aneinander gelehnt
Pfandlogo auf Getränkeverpackungen (EWP Recycling Pfand Österreich)



Die leeren Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben werden. In Supermärkten wird es dafür Automaten geben, wo Verpackungen unkompliziert zurückgegeben werden können.

Auch kleinere Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomat (zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen) nehmen die Flaschen und Dosen persönlich entgegen und zahlen das Pfand direkt aus. Diese müssen allerdings nur jene Verpackungsart und Füllmengen zurücknehmen, die sie auch in ihrem Sortiment haben, und nur in jener Menge, die sie durchschnittlich verkaufen – die Marke spielt dabei keine Rolle.

Bestimmte Verpackungen bzw. Produkte sind von der Pfandpflicht ausgenommen, dazu zählen:

  • Getränkeverbundkartons
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe

Auch Gastronomiebetriebe (z.B. Restaurant, Kaffeehaus, Club) sind ausgenommen, wenn Einweggetränkeverpackungen vor Ort konsumiert und üblicherweise nicht mitgenommen werden.

Bis 31.12.2025 dürfen noch „alte“ Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo und somit ohne Pfand verkauft werden. Das heißt, es werden Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig in den Regalen stehen! Durch einen Blick auf das Etikett (Pfandlogo) können Sie schnell erkennen, ob Pfand verrechnet und wieder retour ausbezahlt wird. Ist noch kein Pfandlogo auf der Verpackung abgebildet heißt es: Ab ins Gelbe!

Mit der Einführung des Einwegpfandsystems wird ein wichtiger Schritt für mehr Kreislaufwirtschaft in Österreich gesetzt. Das Pfandsystem ermöglicht hochwertiges Recycling von Verpackungen und trägt dazu bei, das achtlose Wegwerfen von Verpackungen in der Natur (= Littering) zu reduzieren. Ab Jänner 2025 kann jede und jeder Einzelne durch die Rückgabe von Getränkeflaschen und -dosen aktiv zum Erfolg des Systems beitragen und somit eine nachhaltigere Zukunft mitgestalten.

Die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH ist verantwortlich für die Organisation und Verwaltung des österreichischen Pfandsystems. Sämtliche Informationen zum Pfandsystem finden Sie unter:


Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14201
Fax: 02742/9005-14350
Letzte Änderung dieser Seite: 20.12.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung