Wasserversorgung
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Welche rechtliche Möglichkeiten stehen Gemeindeorganen bei Wassermangel zur Verfügung bzw. welche Pflichten bestehen
Auf dieser Seite enthalten Sie unterstützende Hinweise und Informationen für möglichst reibungslosen Ablauf der Förderungsabwicklung Siedlungswasserwirtschaft.
Für die Errichtung einer Einzelwasserversorgungsanlage für bis zu 4 zu versorgende Objekte außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Der nachfolgende Artikel erklärt die Voraussetzungen dafür, wie hoch die Förderungen sind und wie Sie die Förderungen erhalten können.

Informationen über Errichtung, Betrieb und Sanierung von Hausbrunnen.
Das Land Niederösterreich hat eine Informationsmappe „Trinkwasser in NÖ" für Gemeinden, Planungsbüros und interessierte Bürger erstellt. Diese Info Mappe wurde am 19.1.2010 anlässlich einer Informationsveranstaltung für Gemeinden, Gemeindeverbände und Planungsbüros vorgestellt.
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Abnehmer über die aktuelle Qualität der Wassers zu informieren.
Für die Errichtung von Löschwasserversorgungsanlagen von Gemeinden gibt es Förderungen vom Land. Der Artikel erklärt die Vorraussetzungen, die Förderhöhe und wie Sie die Förderung erhalten können.
Das NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz enthält Regelungen über die Verpflichtung zum Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage.
Für die Errichtung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen durch Gemeinden, Genossenschaften und Verbände gibt es neben der Förderung durch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus auch eine Landesförderung durch den NÖ Wasserwirtschaftsfonds (NÖ WWF). Nachfolgend erhalten Sie dazu die wesentlichsten Informationen. Unter den Downloads können Sie die erforderlichen Formulare sowie weiterführende Informationen herunterladen.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Brunnen auf Eigengrund errichten will? Brauche ich eine wasserrechtliche Bewilligung? Diese und andere Fragen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Hausbrunnens auftauchen, werden in diesem Artikel behandelt.
Durch Trinkwasser Benchmarking können beim Betrieb von Wasserversorgungsanlagen Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Teilnahme wird gefördert.
Der Trinkwasserplan (TPL) ist ein Planungsinstrument. Er dient zur Erstellung eines nachhaltigen, qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgungskonzepts für ein Gemeindegebiet oder für größere, gemeindeübergreifende Gebiete.
Die Wetterextreme der letzten Jahre stellen viele kleine Wasserversorger, vor allem im ländlichen Raum, vor große Herausforderungen. Der Artikel zeigt neue Möglichkeiten auf und verweist auf eine downloadfähige Broschüre.
Wässer mit hohem Huminstoff-, Eisen und Mangangehalt stellen an Wasseraufbereitungsanlagen hohe betriebliche Anforderungen. In diesem Beitrag werden Optimierungen an bestehenden Aufbereitungsanlagen im Waldviertel aufgezeigt.
In der Studie „Wasserzukunft Niederösterreich 2050“ hat das Land NÖ untersucht, wie sich der Wasserbedarf und das Wasserdargebot bis 2050 in NÖ entwickeln werden.
Ihr Kontakt zum Thema Wasserversorgung
Gruppe Wasser
Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271
Fax: 02742/9005-14090