Bedarfszuweisungen & Landes-Finanzsonderaktion
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Bedarfszuweisung für Gemeinden
Bedarfszuweisungen sind nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - "Allgemein" - Förderung
Förderbar sind Infrastrukturmaßnahmen von Gemeinden bzw. Gesellschaften im Alleineigentum von niederösterreichischen Gemeinden.
Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden – "Gemeindekooperationen" - Förderung
Förderbar sind interkommunale Infrastrukturmaßnahmen (Baumaßnahmen und Grundstücksankäufe inkl. Planungsleistungen), der Ankauf von Kommunalfahrzeugen die von mehreren Gemeinden genutzt werden sowie die Erstellung von Projektentwicklungen, Studien und Konzepten zu gemeindeübergreifenden Themen.
Ihre Kontaktstelle des Landes Abteilung Gemeinden
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12619
Fax: 02742/9005 - 12225
Abteilung Gemeinden
Landhausplatz 1, Haus 5
3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12619
Fax: 02742/9005 - 12225
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515
Fax: 02742/9005-15937
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12515
Fax: 02742/9005-15937