NÖ Mobilfunkpakt




NÖ Mobilfunkpakt

Mit Aufhebung des NÖ Sendeabgabengesetzes durch den NÖ Landtag am 15. Dezember 2005 trat der zwischen Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll und den fünf in Niederösterreich tätigen Mobilfunkbetreibern vereinbarte Mobilfunkpakt in Kraft. Dieser beinhaltet

  • eine wesentliche Reduktion der bestehenden, einzelgenutzen Maststandorte um mindestens 400 durch Abbau, Verlegung oder Bündelung
  • Mitwirkungsmöglichkeit der Gemeinde bei der Festlegung neuer Standorte für Mobilfunkanlagen.
  • ein Mehrfachnutzungsanteil von mindestens 80 % bei seit des Abschlusses dess Paktes neu errichteten Maststandorten
    Details siehe: NÖ Mobilfunkpakt (pdf-Datei, 52 Kb)
  • die Weitergabe des Kostenvorteils an den Konsumenten, der durch die Mehrfachnutzung entsteht. 


Jahresbericht NÖ Mobilfunkpakt


Aspekte beim Betrieb von Mobilfunkanlagen

Durch Erweiterung der zur Verfügung stehenden Frequenzbereiche und durch technischen Fortschritt ist es heute möglich, flächendeckend Kommunikationssysteme aufzubauen und für Alle zugänglich zu machen. Sowohl zum Betrieb der Antennen als auch der Mobiltelefone ("Handys") sind elektromagnetische Wellen, auch oftmals als "hochfrequente Strahlung" bezeichnet, erforderlich.

Der Funkverkehr funktioniert in der Weise, dass zwischen Handy und Basisstation (Antennenmast oder Dachstation) eine direkte Funkverbindung in beide Richtungen (vom Handy zur Antennenanlage und retour) aufgebaut wird. Die Signale werden in weiterer Folge über Festnetzeinbindung, Lichtwellenleiter oder Richtfunk zur Gesprächspartnerin bzw. zum Gesprächspartner im Fest-, Mobilfunknetz oder im Internet weitergeleitet. Wird ein Handy angerufen, erfolgt die Übermittlung über die Basisstation mit der die Gesprächspartnerin bzw. der Gesprächspartner verbunden ist.

Da sowohl das Handy selbst als auch die nächste Basisstation Signale sendet sowie empfängt, werden technisch- und entfernungsbedingt die eingesetzten Sendeleistungen sowohl des Handys als auch der Antennenanlage laufend auf das erforderliche Mindestmaß angepasst, wobei die Leistungen für ein Gespräch beim Handy und bei der Antennenanlage in etwa in der gleichen Größenordnung liegen. Bei Fernsehsendeanlagen - als Gegensatz - genügt eine einzige Senderichtung, weshalb diese Anlagen weit aus größere Leistungen aufweisen und somit auch größere Gebiete versorgen können.

Durch die betriebsbedingten relativ geringen Leistungen der Basisstationen und Mobiltelefone müssen - um flächendeckend versorgen zu können, entsprechend viele Anlagen errichtet werden. Die maximale Leistung eines Handys ist mit 2 Watt begrenzt, die Summe der Kanalleistungen von Sendeanlagen liegt im Schnitt bei ca. 100 Watt Ausgangsleistung (zum Vergleich - die Leistungen großer Fernsehsender reichen bis zu 500.000 Watt).

Zur Zeit gibt es in Österreich keine gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht dazu in seinem § 73 vor, dass bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet sein muss.

Die nach der Judikatur dabei anzuwendenden Techniken sind vor allem die Heranziehung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und die aus solchen Erkenntnissen erfließenden Normen.  In Österreich sind mit der ÖVE/ÖNORM E 8850 die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem EU-Rat empfohlenen Grenzwerte für elektromagnetische Felder des Mobilfunks Stand der Technik.

Unter Heranziehen der ÖNORM S 1120 (alte Norm) bzw. ÖVE/ÖNORM E 8850 (neue Norm) haben Berechnungen und Messungen gezeigt, dass die Immissionen, von denen die Bevölkerung betroffen ist, weit unterhalb der Grenzwerte dieser Norm liegen (in der Regel um den Faktor 10.000 niedriger). Anschaulich ausgedrückt bedeutet dies, dass sich eine Person in einem Abstand von ca. 3 m direkt vor einer Antenne aufhalten müsste, um sich einer Gefahr auszusetzen. Da die Anlagen in der Regel höher als 15 m montiert sind und die Leistungsabnahme in etwa quadratisch zur Entfernung erfolgt, ist eine Annäherung in den Grenzwertbereich praktisch nicht möglich. Weiters werden heute größtenteils Sektorantennen mit eher flächiger als kugelförmiger Ausbreitung verwendet, weshalb die Immissionen am Fußpunkt der Sendeanlage kleiner ausfallen als in etwa 300 m Entfernung.

Die persönliche Wahrnehmung deckt sich zudem oft nicht mit objektiven Risiken. So werden zum Beispiel Mobilfunkmasten weit kritischer betrachtet als die Handys als Endgeräte, bzw. auch Schnurlostelefone. Dies liegt dadurch begründet, dass ein freiwillig übernommenes Risiko subjektiv geringer eingeschätzt wird als ein außenbestimmtes. Zu den gesundheitlichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder existieren unterschiedliche Auffassungen in der Wissenschaft. Aus diesem Grund gibt es viele Vermutungen, die zur Verunsicherung über dieses Thema beitragen. Wichtig erscheint es daher, umfassend und offen die Bevölkerung zu informieren.

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Anlagentechnik
Dipl.-Ing. Dr. Christine Pennerstorfer Landhausplatz 1, Haus 13
3109 St. Pölten
Tel: 02742/9005-14251
Fax: 02742/9005-14985
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