Tagesbetreuung
(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
Die Betreiber von NÖ Horten und NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen können vom Land Niederösterreich und der Standortgemeinde der Einrichtung einen Personal- und Infrastrukturkostenzuschuss erhalten.
Aufgrund der verlängerten Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (gültig bis 31. Dezember 2018) soll im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen erhöht werden.
Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.
In Niederösterreich besteht ab Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesbetreuung
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Haus 13
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13237
Fax: 02742/9005-13595