UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK)

Die UN-BRK ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Die UN-BRK (mit Zusatzprotokoll)  ist ein internationaler Vertrag. Die Staaten, die den Vertrag unterschrieben haben, verpflichten sich, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Österreich ist diesem Übereinkommen beigetreten und hat es 2008 unterschrieben.

Österreich hat auch das Zusatzprotokoll unterschrieben. Es erkennt damit die Zuständigkeit des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an. Der UN-Ausschuss nimmt Beschwerden über eine Verletzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen entgegen und prüft sie.

Österreich verpflichtet sich, die in der UN-BRK festge­legten Prinzipien durch österreichische Gesetze umzusetzen und zu gewährleisten.

In Niederösterreich fördert und überwacht der NÖ Monitoringausschuss die Umsetzung der UN-BRK. Das kann man im NÖ Monitoringgesetz nachlesen.

Die UN-BRK gibt es auch in Leichter Sprache.

 

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Letzte Änderung dieser Seite: 20.7.2020
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