Bewilligungen
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Veranstaltungen im Umherziehen - Bewilligung
Veranstalter, die beabsichtigen Veranstaltungen im Umherziehen durchzuführen (z.B. Schausteller, Zirkusbetreiber, Wandertheater, usw.) benötigen im Bundesland Niederösterreich eine Bewilligung durch die Landesregierung
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Veranstaltungsangelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/13252
Fax: 02742/9005-13650
Veranstaltungsangelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/13252
Fax: 02742/9005-13650