Das NÖ Landesgesetzblatt

Systematik und elektronische Publikation

Elektronische Publikation des NÖ Landesgesetzblattes
und des NÖ Landesrechts

im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Seit 1. Jänner 2015

-      wird das NÖ Landesgesetzblatt im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) authentisch kundgemacht  und

-      wird das NÖ Landesrecht (konsolidierte Kunstfassung) so aktuell wie möglich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) publiziert.

Hinweis: Die  Suchmaske des konsolidierten NÖ Landesrechts ist  automatisch mit dem Tagesdatum initialisiert. Sie können das Datum jedoch verändern. Wenn Sie das Datum entfernen, erhalten Sie alle Fassungen einer Rechtsnorm, die im RIS erfasst wurden. Damit ist es möglich, nach einer historischen aber auch zukünftigen Fassung einer Rechtsnorm zu suchen (z.B.: wenn ein Dokument erst nach dem aktuellen Tagesdatum in Kraft tritt, aber bereits ins RIS aufgenommen wurde).


RIS-Abfragehandbuch Landesrecht authentisch
RIS-Abfragehandbuch für Landesrecht in konsolidierter Fassung


Gedruckte Publikation des NÖ LGBl. (ausschließlich bis 31. Dezember 2014)

Das NÖ Landesrecht wurde Ihnen bis 31. Dezember 2014 gedruckt im Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich zur Verfügung gestellt. Seit 1. Jänner 2015 wird ausschließlich elektronisch im RIS publiziert. Daraus folgt, dass seit 1. Jänner 2015 keine gedruckten Blätter zur Ergänzung der blauen Mappen verteilt werden. Für Abonnenten heißt das praktisch, dass es keine Lieferungen mehr geben wird.

Achtung
Die Mappen sollten trotzdem auch nach dem 1. Jänner 2015 weiter aufbewahrt werden.

In den Mappen befinden sich die NÖ Rechtsvorschriften nach wie vor in der authentischen Fassung, solange sie nicht durch ein elektronisch kundgemachtes Landesgesetzblatt aufgehoben werden.

Das gedruckte Landesgesetzblatt  bis 31. Dezember 2014 ist im Systematischen Register  in 10 Hauptgruppen gegliedert  und im Alphabetischen Register nach Titeln sortiert:  

Systematisches Register (PDF-Datei, 134kb)
Alphabetisches Register (PDF-Datei, 326kb)


Zugang zum Landesgesetzblatt und zum Landesrecht


Die Kundmachung der im Landesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften hat elektronisch im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) zu erfolgen.

Der Zugang ist kostenlos. 

Falls Sie eine einzelne Rechtsvorschrift erwerben wollen, die vor dem 1.Jänner 2015 gedruckt in der Lose-Blatt-Sammlung kundgemacht wurde und den genauen Titel und /oder die Gliederungszahl in Erfahrung gebracht haben, wenden Sie sich bitte an das Materialamt.

Amt der NÖ Landesregierung
Gruppe Landesamtsdirektion
Abteilung Gebäude- und Liegenschaftsmanagement / Materialamt
Landhausplatz 1
A-3109 St. Pölten
E-Mail: post.lad3materialamt@noel.gv.at

Kosten : 7 Cent/Blatt 

Die gedruckte Lose-Blatt-Sammlung

Das bis 31. Dezember 2014 gedruckte Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich besteht aus 31 blauen und 85 gelben Mappen (A5).

Die aktuellen Rechtsvorschriften sind grundsätzlich in den blauen Mappen (A5) veröffentlicht, die gelben Mappen enthalten grundsätzlich historisches Recht.


Systematik des Landesgesetzblattes für das Land NÖ bis 31.12.2014

Das Landesgesetzblatt für das Land NÖ bestand bis 31. 12. 2014 aus auswechselbaren Blättern (Lose-Blatt-Sammlung) und ist systematisch gegliedert.

Dieses System garantierte, dass

 alle Rechtvorschriften übersichtlich geordnet und sachlich gegliedert waren,

 Änderungen von Rechtsvorschriften (Novellen, Druckfehlerberichtigungen, usw) in den bestehenden Text eingefügt werden konnten und so stets die gesamte Rechtsvorschrift in der aktuellen (letztgültigen) Fassung enthalten war,

 trotzdem aber auch ein historischer Rechtszustand genau ermittelt werden konnte.


Falls Sie eine Rechtsvorschrift aus dem Landesgesetzblatt für das Land Niederösterreich zitieren, ersuchen wir Sie folgende Zitierregel einzuhalten:

 Titel oder Kurztitel oder Buchstabenabkürzung und

 die Fundstelle 

müssen angegeben werden d.h.:

Soll auf NÖ Landesvorschriften dynamisch verwiesen werden, so muss die Fassungsbezeichnung entfallen (z.B.LGBl.0001). Soll auf NÖ Landesvorschriften statisch verwiesen werden, so muss die Fassungsbezeichnung an die Gliederungszahl angefügt werden (z.B.LGBl.0001-13).

Das Beschlussdatum wird nicht zitiert.


Systematik des NÖ Landesgesetzblattes bis 31. 12. 2014 (PowerPoint-Datei, 676kb)

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Landesamtdirektion/Verfassungsdienst
Landhausplatz 1, Haus 3 3109 St. Pölten Email: post.lad1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12325
Fax: 02742/9005-13620
Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
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