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Jugend
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Jugend 
in Niederösterreich 
Drei Jugendliche ein blondes Mädchen im Vordergrund

Lehrlinge

Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen im Rahmen der NÖ Lehrlingsförderung:

 

  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Österreichische bzw. Staatsbürgerschaft eines EWR- Mitgliedstaates
  • unselbständig erwerbstätig bzw. Bezieher/In von Leistungen des AMS (Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe) oder einer Pension aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit.




  • Fahrten zur Berufsschule, Beihilfe

    Für Lehrlinge kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt.   mehr



  • Lehre mit Matura

    Die Förderung "Lehre mit Matura“ erstattet Lehrlingen die Kosten des Kurses zur Berufsreifeprüfung bei anerkannten Bildungsträgern bis zu einem Betrag von € 4.000,--.   mehr



  • Lehrlings-Pendlerhilfe

    Lehrlinge, die täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendeln, können eine Pendlerhilfe erhalten. Mindestentfernung 3 Km.   mehr



  • Lehrlingsbeihilfe

    Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.   mehr



  • Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge

    Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen monatlichen Zuschuss erhalten.   mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlinge

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung


Josef Waygand E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11226, Fax: 02742/9005-13970

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 7.01.2013