Park & Ride / Bike & Ride
Seit vielen Jahren misst das Land Niederösterreich dem Park & Ride-Konzept als Grundlage für den Umstieg auf den Öffentlichen Verkehr hohen Stellenwert bei.
![Park&Ride und Bike&Ride](/genticsimagestore/3584cbfbdc91069c53bbc6c8c6628eef-P_R_Logo.png)
Das Land Niederösterreich möchte möglichst vielen Menschen auch abseits von Haltestellen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erleichtern. Deshalb werden mit dem systematischen Ausbau von Park&Ride- sowie Bike&Ride-Anlagen Abstellmöglichkeiten für die am häufigsten genutzten Zubringerverkehrsmittel geschaffen.
![Allgemeine Nutzungsbedingungen für Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen](/genticsimagestore/941d9743b297c22bee4d8b18ea8fe872-Benutzung_P_R.png)
Die Benützung der Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen ist nur zum Zweck der Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gestattet. Dies und mehr ist in den Nutzungsbedingungen geregelt.
Auf einigen Park&Ride-Anlagen bestehen Sonderregelungen für die Benutzung. Dies betrifft in erster Linie Anlagen, auf denen widmungsfremde Nutzung in erheblichem Ausmaß vorliegt.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Park&Ride/Bike&Ride
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 14267
Fax: 02742 / 9005 - 14950