Verordnung betreffend ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19
Aktuelle Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl mit welcher im Falle einer erhöhten Ansteckungsgefahr im Bezirk zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verordnet werden.
Die Österreichische Corona-Kommission (https://corona-ampel.gv.at/) tagt regelmäßig und bewertet anhand verschiedener Kriterien das Risiko einer Ansteckung in den österreichischen Regionen.
Bei einem geringen (Farbe Grün) oder mittleren (Farbe Gelb) Ansteckungsrisiko im Bezirk gelten die bundesweiten Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Bei einem hohen (Farbe Orange) oder sehr hohen (Farbe Rot) Ansteckungsrisiko sind regional weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 umzusetzen.
Die Verordnung „Hohes Risiko“ regelt, welche Maßnahmen bei erhöhtem Ansteckungsrisiko (Ampelfarbe Orange oder Rot) zu beachten sind und betrifft die Bereiche Veranstaltungen (§ 1), Sportveranstaltungen (§ 2) und Gastronomie (§ 3).
Die Verordnung „sehr hohes Risiko“ regelt, welche Maßnahmen bei sehr hohem Ansteckungsrisiko (Ampelfarbe Rot) zu beachten sind und betrifft Besuche in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Downloads
- Download: Verordnung der BH Zwettl betreffend ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 vom 26.10.2020 („Hohes Risiko“) (pdf, 0.1 MB)
- Download: Aufhebung der Verordnung der BH Zwettl betreffend ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 vom 26.10.2020 („Hohes Risiko“) (pdf, 0.1 MB)
- Download: Verordnung der BH Zwettl betreffend ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 vom 30.10.2020 („Sehr hohes Risiko“) (pdf, 0.1 MB)
- Download: Aufhebung der Verordnung der BH Zwettl betreffend ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 vom 30.10.2020 („Sehr hohes Risiko“) (pdf, 0.1 MB)
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