Informationen COVID-19
Wichtige Informationen und weiterführende Links
BMAFJ - Coronaservice
Weitere Lockerungen für das Vereinstraining im Nachwuchs-, Amateur- und Leistungssport werden in Kürze bekanntgegeben.
In der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit ist das Einhalten der Abstandsregel nicht mehr verpflichtend. Trainingseinheiten im Sportverein sind nicht umfasst. Für Trainingseinheiten im Sportverein sind weiterhin die allgemein geltenden Abstandsregeln einzuhalten: ein Meter Abstand in geschlossenen Räumlichkeiten sowie zwei Meter Abstand bei der Sportausübung. Die Intention des Verordnungsgebers war die Ermöglichung von betreuten Ferien- bzw. Sommercamps, Ferienlagern usw. Auch Sportcamps fallen darunter, aber nicht bloße Trainingseinheiten im Sportverein. Der Unterschied zwischen Sportcamp und Training im Sportverein besteht darin, dass bei einem Ferien- bzw. Sportcamp ein organisierter, in der Regel mehrtägiger Zusammenschluss einer fixen Gruppe vorliegt. Dies kann mit bloßen Trainingseinheiten (selbst wenn sie mehrmals wöchentlich stattfinden) nicht verglichen werden.
Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend zum Thema Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit im Sommer 2020.
Leitfaden – Feriencamps und außerschulische Jugendarbeit, 18.06.2020 (pdf)
BMKOES – Coronaservice
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport bietet einen Informations-Service für häufig gestellte Fragen zu Auswirkungen der Coronakrise auf den Bereich Sport.
BMKOES – Covid 19 Informations-Service für den Bereich Sport
3. Novelle zur Covid-19 Maßnahmenverordnung vom 22.10.2020, BGBl. II Nr. 455/2020
4. Novelle zur Covid-19 Maßnahmenverordnung vom 22.10.2020, BGBl. II Nr. 456/2020
Covid-19 Maßnahmenverordnung, konsolidierte Fassung vom 23.10.2020 (pdf)
Covid-19 Maßnahmenverordnung, konsolidierte Fassung vom 25.10.2020 (pdf)
Covid-19 Massnahmenverordnung, konsolidierte Fassung vom 01.11.2020 (pdf)
BMKOES – NPO-Unterstützungsfonds
Non-Profit-Organisationen (NPO) erbringen für unsere Gesellschaft unverzichtbare Leistungen. Auch diese Organisationen sind von der Corona-Krise stark betroffen. Daher unterstützt die österreichische Bundesregierung gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen, vom Sport über Kultur bis zum Sozialbereich, mit Zuschüssen.
Für sämtliche Informationen rund um die Antragstellung wurde die umfangreiche Informationsplattform www.npo-fonds.at eingerichtet. Anträge können ab 8. Juli 2020 gestellt werden.
20. COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 49/2020 (pdf)
NPO-Fonds-Richtlinienverordnung, BGBl. II Nr. 300/2020 (pdf)
NPO-Fonds-Richtlinienverordnung, BGBl. II Nr. 357/2020 (pdf)
NPO-Unterstützungsfonds im Überblick (pdf)
NPO-Unterstützungsfonds (Video)
Organisationen, die von der Corona-Krise betroffen sind und zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Non-Profit-Organisationen, kurz: NPO – wie z.B. Sport-, Kultur- und Tierschutz-Vereine
- Organisationen, denen nach landesgesetzlichen Vorschriften Aufgaben der Feuerwehr obliegen
- Gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt
Einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das bedeutet, dass die Organisation das Geld nicht zurückzahlen muss – vorausgesetzt, die Organisation erfüllt alle Bestimmungen der Richtlinie.
Der Zuschuss ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag, wenn diese Summe EUR 3.000,- nicht übersteigt. Ist die Summe der förderbaren Kosten und des Struktursicherungsbeitrags höher als 3.000 Euro, erhalten Sie höchstens einen Zuschuss in Höhe des Einnahmen-Ausfalls.
Der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form zugänglich - dazu müssen Sie sich auf der Website http://www.npo-fonds.at/ unter dem Button „Registrieren“ und mit Ihrem Namen und Ihrer E-Mail Adresse anmelden. Anträge auf Papier und Anträge per Mail können leider nicht entgegengenommen werden.
BMSGPK – Coronaservice
COVID-19-Schutzmassnahmenverordnung, konsolidierte Fassung vom 03.11.2020 (pdf)
1. Novelle zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung vom 11.11.2020, BGBL II Nr. 472/2020 (pdf)
2. Novelle zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung vom 11.11.2020, BGBL II Nr. 476/2020 (pdf)
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, konsolidierte Fassung vom 11.11.2020 (pdf)
COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, konsolidierte Fassung vom 12.11.2020 (pdf)
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ab 17.11.2020 - BGBL II Nr. 479/2020 (pdf)
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - FAQ (pdf)
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung - Rechtliche Begründung (pdf)
COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, Änderung ab 27.11.2020, Konsolidierte Fassung - BGBL II Nr. 528/2020 (pdf)
2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, konsolidierte Fassung ab 07.12.2020 -. BGBL II Nr. 544/2020 (pdf)
2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – Rechtliche Begründung (pdf)
3. COVID-19-Schutzmassnahmenverordnung ab 17.12.2020, Konsolidierte Fassung - BGBL Nr. 566/2020
COVID-19-Einreiseverordnung vom 19.12.2020, BGBL 563/2020 und mit der Verordnung (pdf)
Schreiben Sektion Sport wegen Vorlage zur Einreise (pdf)
2. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 598/2020 in der Fassung BGBL. II Nr. 17/2021
Land Niederösterreich – Coronaservice
In ganz Niederösterreich gelten die allgemeinen bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19. In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als hoch oder sehr hoch bewertet wird, gelten ergänzende Regelungen, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden.
Eine Übersicht der aktuell geltenden Corona-Sonderregelungen in Niederösterreich kann auf dieser Übersicht abgerufen werden.
ÖISS – Coronaservice
Das ÖISS ist bemüht, innerhalb seines Wirkungsbereichs und mit seiner Expertise den Betrieb und die Nutzung der Infrastrukturen in Corona-Zeiten bestmöglich zu unterstützen.
Customer Journey, 27.05.2020 (pdf)
Information Zuschaueranlagen, Befüllung und Abstandsregeln, Stand 06/2020 (pdf)
Österreichisches Rotes Kreuz - Coronaservice
Die Änderungen der COVID-19-Lockerungsverordnung sehen ab 1. Juli bei Veranstaltungen mit mehr als 100 TeilnehmerInnen neben einem COVID-19-Präventionskonzept auch die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten vor. Wenngleich eine Ausbildung nicht verpflichtend vorgeschrieben ist, bedingt doch die Sorgfalt des Veranstalters den Einsatz von qualifizierten Mitarbeiter*innen. Ein Online-Kurs vermittelt grundlegende und fachliche Kompetenzen die es zukünftigen COVID-19-Beauftragten ermöglichen, ein COVID-19-Präventionskonzept umzusetzen und Maßnahmen zur Reduktion des SARS-CoV-2 Infektionsrisikos zu implementieren.
Eine Ausbildungsmöglichkeit bietet z.B. ein Online-Kurs des Roten Kreuzes
Service Freiwillige – Coronaservice
Informationen Jahreshauptversammlung
Informationen Jahreshauptversammlung 2020
Expertenhilfe zum Non-Profit Fonds
Unter 0810 00 10 92 erhalten sie Antworten und Tipps für alle Fragen zur Einreichung und Abwicklung der Antragstellung. In Kooperation mit der LBG-St. Pölten, Ing. Michael Hell, LL.B. bietet Service Freiwillige eine Sprechstunde an, wo Vereinsfunktionäre Informationen über den Non-Profit Fond holen können bzw. Tipps, wie am Besten eingereicht werden kann. Wenn gewünscht übernimmt die LBG-St. Pölten für die Vereine kostenfrei die Einreichung und Abwicklung der Antragstellung!
Wer kann einreichen? Welche Unterstützung bekomme ich als gemeinnütziger Verein? Wer hilft mir bei der Einreichung? Gibt es Fördergrenzen? Wie lange dauert es, bis die Unterstützung tatsächlich auf dem Vereinskonto ist? Muss ich Kosten nachweisen? Fragen, die ihnen ein Expertenteam beantwortet! Gerne können sie Fragen auch schriftlich an service-freiwillige@kulturregionnoe.at richten.
Expertenhilfe zum Non-Profit-Fonds
Sport Austria (BSO) – Coronaservice
Sport Austria – Österreichische Bundes-Sportorganisation ist im Austausch mit dem Ministerium und versucht mit ExpertInnen die auftauchenden Fragen und die Folgen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu beantworten.
Detailinformationen (Sport Austria – Interessenvertretung und Serviceorganisation des organisierten Sports in Österreich)
Für Beratungsleistungen, die in Zusammenhang mit der Coronakrise (1.3.-31.12.2020) anfallen, steht den Vollmitgliedern von Sport Austria für die gewohnten fünf Beratungsbereiche ein Sondertopf von 1.500 Euro pro Mitglied zur Verfügung.
Detailinformation "Sport Austria-Serviceplus: Kostenübernahme von Beratungsleistungen von ExpertInnen durch Sport Austria - Corona- Sondertopf"
Sport Austria – Serviceplus – Corona Geschäftsbedingungen – Übernahme von Kosten für Beratungsleistungen
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Sport
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst5@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 12597