Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen erlaubt für die Jagdjahre 2020/2021 im Verwaltungsbezirk Neunkirchen die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher.
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Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Peischingerstraße 17
2620 Neunkirchen
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Tel: 02635/9025-0
Fax: 02635/9025-35000
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Letzte Änderung dieser Seite: 29.4.2020