Tierschutz
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Verwahrloste und verstörte Hunde oder Katzen in großer Zahl, zusammengepfercht auf engstem Raum, gehalten in verschmutzten Unterkünften. Immer häufiger wurden in den letzten Jahren solche als „Animal Hoarding" bezeichnete Fälle bekannt.

Seit 2005 ist der Tierschutz Bundessache - die Vollziehung obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Länder sind weiters verpflichtet, einen Tierschutzombudsmann zu bestellen, der die Interessen des Tierschutzes vertritt.

Um entlaufene Hunde ihren HalterInnen einfach und rasch rückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden vorgeschrieben (Tierschutzgesetz BGBl. I Nr. 118/2004, § 24a).

Flächendeckendes Versorgungskonzept in NÖ sichert Betreuung herrenloser Haustiere

Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung, sowie häufig gestellte Fragen zum NÖ Hundehaltegesetz.

Änderungen im Tierschutzgesetz und in der 2. Tierhaltungsverordnung brachten die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen und eine Klarstellung beim Kastrationsgebot für Freigängerkatzen.

Seit Oktober 2020 ist in NÖ die "Tierschutz-Hotline" unter der Telefonnummer 0800/000 134 rund um die Uhr erreichbar.

Der Tierschutzpreis wurde 2020 das zweite Mal vergeben.

Das Bundestierschutzgesetz gibt den Rahmen für den Tierschutz in Österreich vor. Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren werden in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt.

Durch Mitleidskäufe aus zweifelhaften Massenzuchten und das Freikaufen von Hunden aus sogenannten Tötungsstationen unserer östlichen Nachbarländer wird die Produktion angekurbelt und damit weiteres Tierleid erzeugt.

Ziel dieses Bundesgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf

Radiobeiträge zum Nachhören

Hybridkatzen sind Nachkommen aus Kreuzungen von Wildkatzen mit Hauskatzen. Diese werden erst ab der 5. Nachkommen-Generation nicht mehr als Wildtiere angesehen und dürfen daher erst ab dieser Generation gehalten werden.

Das Bundestierschutzgesetz verpflichtet auch private Tierhalter zur Meldung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierschutz
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
Fax: 02742/9005 - 15220